2025 bringt mehr Netto – und mehr fürs Kind

Steuern runter, Kindergeld rauf: So reagiert der Staat auf die Inflation.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 09.04.2025 um 17:25 Uhr

Hintergrund: Einkommensteuertarif und Kindergeld wurden angepasst

Zum Jahreswechsel gab es nochmal Bewegung im Steuerrecht: Die Regierung hat Ende 2024 Entlastungen beim Einkommensteuertarif beschlossen und gleichzeitig das Kindergeld angehoben. Ziel ist es, die Inflation abzufedern und die sogenannte kalte Progression weiter abzubauen.

Was bedeutet das konkret für dich? Wir haben die wichtigsten Änderungen auf einen Blick.

Neue Eckwerte im Einkommensteuertarif

Das steuerfreie Existenzminimum steigt in mehreren Stufen an, also der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer fällig wird. Außerdem wird die Progressionszone (Bereich mit steigenden Steuersätzen) angepasst:

Jahr Existenzminimum Progressionszone endet bei Höchststeuersatz ab
2024 11.784 € 66.760 € 277.826 €
2025 12.096 € 68.480 € 277.826 €
2026 12.348 € 69.878 € 277.826 €

Kalte Progression bedeutet, dass man durch Lohnerhöhungen in höhere Steuerzonen rutscht, obwohl real nicht mehr Kaufkraft bleibt. Durch die Anpassungen soll das vermieden werden.

Kindergeld steigt – in zwei Schritten

Das monatliche Kindergeld wird für alle Kinder gleich angehoben:

  • ab 01.01.2025: von 250 € → 255 €
  • ab 01.01.2026: von 255 € → 259 €

Beispiel: Wer drei Kinder hat, bekommt ab Januar 2025 insgesamt 15 € mehr pro Monat – und ab 2026 dann 27 € mehr als bisher.

Auch die Kinderfreibeträge werden erhöht

Neben dem Kindergeld spielen auch die Kinderfreibeträge bei der Einkommensteuer eine Rolle, insbesondere bei höheren Einkommen. Diese steigen ebenfalls:

Jahr Kinderfreibetrag (je Elternteil) BEA-Freibetrag Summe
2024 3.306 € 1.464 € 4.770 €
2025 3.336 € 1.464 € 4.800 €
2026 3.414 € 1.464 € 4.878 €

*BEA = Betreuung, Erziehung, Ausbildung

Hinweis: Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung zählen die Beträge doppelt.

Wann gelten die Änderungen?

Beim Lohnsteuerabzug: Voraussichtlich ab März 2025, rückwirkend ab Januar.
Bei Selbstständigen & Freiberuflern: Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für 2024 und 2025.
Kindergeld: Erhöhung greift automatisch ab Januar 2025.

Unser Tipp:

Mehr Netto ist möglich – aber nur, wenn die Änderungen korrekt umgesetzt werden.
Prüfe deine Lohnabrechnungen (besonders im März!) und beantrage ggf. eine Anpassung der Vorauszahlungen.
Nicht vergessen: Auch wer kein Gehalt mehr im Dezember 2024 bekommen hat, kann von der rückwirkenden Tarifänderung profitieren – per Steuererklärung.

Bei Fragen zu deiner Lohnabrechnung, Vorauszahlung oder Kindergeldregelung unterstützen wir dich gerne – klar, verständlich und persönlich.

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.