Ab 2025: Weniger Aufwand bei Auslandsspenden

Ab 2025 genügt für Spenden ins Ausland der Eintrag im Register. Das Bundeszentralamt prüft die Gemeinnützigkeit.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 05.07.2025 um 08:00 Uhr

Auslandszuwendungen ab 2025 einfacher absetzbar

Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 wird das steuerliche Verfahren für Spenden an ausländische Organisationen deutlich erleichtert. Statt mühsamer Einzelnachweise übernimmt künftig das Bundeszentralamt für Steuern die Prüfung der Gemeinnützigkeit. Eine gute Nachricht für alle, die international spenden möchten.

Neue Rolle des Bundeszentralamts für Steuern

Bislang mussten Spender selbst belegen, dass die empfangende Organisation im Ausland gemeinnützig ist. Ab 2025 reicht ein einfacher Blick ins Zuwendungsempfängerregister. Denn ausländische Organisationen können sich dort auf Antrag eintragen lassen. Sobald die Eintragung erfolgt ist, sind sie berechtigt, gültige Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Genau wie inländische Einrichtungen.

Was bedeutet das für Spender

Für den Sonderausgabenabzug genügt künftig, dass die auf der Spendenbescheinigung angegebene Organisation im Register des Bundeszentralamts eingetragen ist. Das bringt Klarheit und reduziert bürokratische Hürden. Gleichzeitig stärkt es das Vertrauen in den ordnungsgemäßen Umgang mit Spenden.

Mehr Rechtssicherheit und weniger Aufwand

Mit dieser Neuerung wird das Verfahren transparenter und zuverlässiger. Spenden an ausländische Organisationen bleiben weiterhin förderwürdig. Nur der Nachweisweg wird moderner und zentral organisiert.

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Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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