Auswandern + Rente + Finanzamt
Wer aus Deutschland auswandert, zahlt hier keine Steuern mehr – oder etwa doch? Ein Rechtsanwalt, der nach Portugal auswanderte, um seine Rente steuerfrei zu genießen, musste feststellen, dass das deutsche Finanzamt trotzdem Steuern wollte. Der Grund: Portugal lockte Rentner eine Zeit lang mit 0 % Steuern an, doch das Finanzamt in Deutschland zog nach und verlangte, dass in Deutschland Steuern gezahlt werden, wenn Portugal keine erhebt.
Was war passiert?
Unser Rentner hatte zwei Renten – eine aus dem Versorgungswerk der Anwälte (ähnlich der gesetzlichen Rente) und eine private Rentenversicherung. Obwohl Portugal versprochen hatte, für 10 Jahre keine Steuern auf Renten zu erheben, stellte das deutsche Finanzamt Nachforderungen. Die Begründung: Es darf keine doppelte Nichtbesteuerung geben – irgendwo müssen Steuern gezahlt werden.
Das Gerichtsurteil
Der Fall ging vor das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Das Urteil in der ersten Instanz: Der Mann muss auf seine private Rente in Deutschland Steuern zahlen. Gesetzliche Renten wären in Portugal steuerfrei gewesen, aber private Renten sind nicht von dieser Regelung erfasst. Das Gericht hat jedoch Revision zugelassen, und nun entscheidet der Bundesfinanzhof über die Sache im Musterprozess.
Was bedeutet das für Rentner?
Wer eine private Rentenversicherung hat und auswandert, sollte wachsam sein. Es lohnt sich, Einspruch gegen Steuerbescheide einzulegen und sich auf den laufenden Musterprozess zu berufen. So bleibt der Fall offen, bis der Bundesfinanzhof eine endgültige Entscheidung trifft.
Wenn du in einer ähnlichen Situation bist, findest du auf PepperPapers.de den passenden Mustereinspruch. Damit wehrst du dich gegen deinen Steuerbescheid und die Steuer auf deine Rente im Ausland.