Bestattungsvorsorge steuerlich nicht absetzbar – FG Münster schafft Klarheit

Das FG Münster hat klargestellt: Kosten für einen Bestattungsvorsorgevertrag sind keine außergewöhnliche Belastung. Begründung: Es handelt sich um ein allgemeines Lebensrisiko, für das keine steuerliche Entlastung vorgesehen ist.
Veröffentlicht von Patricia Lederer PepperPapers Logo Icon 26.08.2025 um 20:00 Uhr

Keine außergewöhnliche Belastung: Vorsorge für die eigene Bestattung steuerlich nicht absetzbar

Wer zu Lebzeiten vorsorgt, möchte Angehörige entlasten. Doch steuerlich gilt das nicht immer. Das zeigt ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23. Juni 2025.

Der Fall

Ein Steuerpflichtiger hatte einen Bestattungsvorsorgevertrag in Höhe von 6.500 Euro abgeschlossen. Diese Ausgaben machte er in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend. Seine Begründung: Die Vorsorge diene letztlich demselben Zweck wie Beerdigungskosten, die nach dem Tod unter bestimmten Umständen bei den Erben anerkannt werden.

Die Entscheidung des FG Münster

Das Finanzgericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Richter stellten klar:

  • Kosten für die eigene Bestattungsvorsorge sind keine zwangsläufigen Aufwendungen.

  • Das Todesfallrisiko sei ein allgemeines Lebensrisiko und damit nicht außergewöhnlich.

  • Die Vorsorge für die eigene Beerdigung sei eine freiwillige Entscheidung, für die weder eine rechtliche noch eine sittliche Verpflichtung besteht.

Im Ergebnis sind solche Ausgaben nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich abziehbar.

Hinweis der Richter

Gleiches gilt nach Ansicht des Finanzgerichts auch für andere Vorsorgeleistungen im Zusammenhang mit einer Bestattung. Dazu zählen etwa Kosten für die Reservierung einer Grabstätte oder eines Urnenplatzes.

Bedeutung für Steuerpflichtige

Für viele Menschen ist der Gedanke, die eigene Bestattung zu Lebzeiten zu regeln, ein wichtiger Schritt der Vorsorge. Steuerlich lässt sich dies jedoch nicht nutzen. Wer solche Kosten trägt, muss sie aus versteuertem Einkommen bestreiten. Anders als die Beerdigungskosten, die Erben unter Umständen steuerlich geltend machen können.

👉 Das vollständige Urteil des FG Münster finden Sie hier: Urteil vom 23.06.2025, Az. 10 K 1483/24 E.

Du bist unsicher? Hol dir deine Erste Hilfe!

Stehst du bei deinem Anliegen auf dem Schlauch? Nicht sicher, ob du das richtige Dokument nutzt oder wie du weiter vorgehen sollst?

Dann buch dir jetzt deine Individuelle Erste Hilfe Beratung bei unseren Rechtsexperten.
Persönlich. Klar. Auf den Punkt.

  • Antworten auf deine konkreten Fragen
  • Praxisnah, verständlich, ohne Juristendeutsch
  • Schnell buchbar – mit deinem Wunschtermin

Recht muss nicht kompliziert sein, nur richtig erklärt.

👉Jetzt Erste Hilfe Beratung bei PepperPapers sichern!

Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
DE