BMF konkretisiert E-Rechnungspflicht

Elektronische Rechnung seit Januar 2025 Pflicht. BMF legt neuen Entwurf zur Anwendung vor
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Die Umstellung auf das neue Format betrifft Unternehmen aller Größen und Branchen. Um die Umsetzung zu erleichtern, hat das Bundesministerium der Finanzen nun einen weiteren Entwurf für ein Anwendungsschreiben vorgelegt.
Worum geht es
Bereits im Oktober 2024 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium erste Hinweise zur Einführung der E-Rechnung. Viele praktische Fragen blieben jedoch offen. Der neue Entwurf vom 25. Juni 2025 soll nun zusätzliche Klarheit schaffen. Er wurde den Verbänden zur Stellungnahme übermittelt und gleichzeitig öffentlich zur Verfügung gestellt.
Die endgültige Fassung des BMF-Schreibens wird für das vierte Quartal 2025 erwartet.
Was regelt der neue Entwurf
Der Entwurf konkretisiert unter anderem:
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die technischen Anforderungen an elektronische Rechnungen
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Übergangsregelungen für bestehende Systeme und Prozesse
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die Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug und die Rechnungsprüfung
Das Ziel ist es, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der praktischen Umsetzung der neuen Vorschriften zu geben.
Was Unternehmen jetzt beachten sollten
Die E-Rechnung ist seit Anfang 2025 verpflichtend. Unternehmen, die ihre Abläufe noch nicht vollständig umgestellt haben, sollten dringend handeln. Wichtige Schritte sind:
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Überprüfung und Anpassung der Rechnungs- und Buchhaltungssysteme
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Schulung der Mitarbeitenden zur neuen Rechnungsform
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enge Abstimmung mit Steuerberatern und IT-Dienstleistern
Nur wer die neuen Anforderungen erfüllt, kann künftig den Vorsteuerabzug ohne Beanstandungen sichern.
Fazit
Die elektronische Rechnung ist in Deutschland Realität. Der neue Entwurf des BMF hilft Unternehmen dabei, Unsicherheiten zu beseitigen und rechtssicher zu handeln. Es lohnt sich, den Entwurf frühzeitig zu prüfen und die eigenen Prozesse weiter anzupassen.
Den vollständigen Entwurf finden Sie hier:
Zum BMF-Schreiben
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