BMF konkretisiert E-Rechnungspflicht

Seit Januar 2025 sind E-Rechnungen für Unternehmen Pflicht. Ein neuer BMF-Entwurf gibt praktische Hinweise.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 12.07.2025 um 08:00 Uhr

Elektronische Rechnung seit Januar 2025 Pflicht. BMF legt neuen Entwurf zur Anwendung vor

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen. Die Umstellung auf das neue Format betrifft Unternehmen aller Größen und Branchen. Um die Umsetzung zu erleichtern, hat das Bundesministerium der Finanzen nun einen weiteren Entwurf für ein Anwendungsschreiben vorgelegt.

Worum geht es

Bereits im Oktober 2024 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium erste Hinweise zur Einführung der E-Rechnung. Viele praktische Fragen blieben jedoch offen. Der neue Entwurf vom 25. Juni 2025 soll nun zusätzliche Klarheit schaffen. Er wurde den Verbänden zur Stellungnahme übermittelt und gleichzeitig öffentlich zur Verfügung gestellt.

Die endgültige Fassung des BMF-Schreibens wird für das vierte Quartal 2025 erwartet.

Was regelt der neue Entwurf

Der Entwurf konkretisiert unter anderem:

  • die technischen Anforderungen an elektronische Rechnungen

  • Übergangsregelungen für bestehende Systeme und Prozesse

  • die Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug und die Rechnungsprüfung

Das Ziel ist es, Unternehmen mehr Rechtssicherheit bei der praktischen Umsetzung der neuen Vorschriften zu geben.

Was Unternehmen jetzt beachten sollten

Die E-Rechnung ist seit Anfang 2025 verpflichtend. Unternehmen, die ihre Abläufe noch nicht vollständig umgestellt haben, sollten dringend handeln. Wichtige Schritte sind:

  • Überprüfung und Anpassung der Rechnungs- und Buchhaltungssysteme

  • Schulung der Mitarbeitenden zur neuen Rechnungsform

  • enge Abstimmung mit Steuerberatern und IT-Dienstleistern

Nur wer die neuen Anforderungen erfüllt, kann künftig den Vorsteuerabzug ohne Beanstandungen sichern.

Fazit

Die elektronische Rechnung ist in Deutschland Realität. Der neue Entwurf des BMF hilft Unternehmen dabei, Unsicherheiten zu beseitigen und rechtssicher zu handeln. Es lohnt sich, den Entwurf frühzeitig zu prüfen und die eigenen Prozesse weiter anzupassen.

Den vollständigen Entwurf finden Sie hier:
Zum BMF-Schreiben

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Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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