Bundesrat beschließt Wachstumsbooster

Der Bundesrat hat dem Wachstumsbooster zugestimmt. Damit sind die steuerlichen Erleichterungen für Investitionen, Elektromobilität und Forschung endgültig beschlossen.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 11.07.2025 um 18:26 Uhr

Der Wachstumsbooster ist beschlossen. Steuerliche Impulse für Investitionen, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

Es ist entschieden. Nach der Verabschiedung im Bundestag hat am 11. Juli 2025 auch der Bundesrat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zugestimmt. Damit ist der Weg frei für eines der bedeutendsten Reformpakete zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Ziel des Programms ist es, Investitionen anzukurbeln, Arbeitsplätze zu sichern und die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Investitionsbooster durch degressive Abschreibungen

Im Mittelpunkt steht die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Unternehmen können künftig Investitionen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden, mit bis zu 30 Prozent jährlich abschreiben. Die Maßnahme ermöglicht eine schnellere Refinanzierung und schafft spürbare Liquiditätsvorteile für Unternehmen aller Größen.

Steuerliche Förderung für betriebliche Elektrofahrzeuge

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Förderung der Elektromobilität. Für betriebliche Elektrofahrzeuge, die im selben Zeitraum angeschafft werden, gilt ein besonders attraktives Abschreibungsmodell:

  • 75 Prozent im Jahr der Anschaffung

  • 10 Prozent im zweiten Jahr

  • je 5 Prozent im dritten und vierten Jahr

Zusätzlich wird die Bruttolistenpreisgrenze für die steuerliche Förderung von Elektro-Dienstwagen von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Damit wird die Elektromobilität nicht nur steuerlich entlastet, sondern auch für den Unternehmensfuhrpark interessanter.

Schrittweise Senkung der Unternehmenssteuern

Mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit sieht das Gesetz eine stufenweise Absenkung des Körperschaftsteuersatzes vor. Ab dem Jahr 2028 sinkt dieser jährlich um einen Prozentpunkt und erreicht ab 2032 dauerhaft 10 Prozent. Auch der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne gemäß § 34a EStG wird entsprechend gesenkt. Die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen reduziert sich damit spürbar.

Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung

Innovative Unternehmen profitieren von einer deutlichen Verbesserung der steuerlichen Forschungszulage. Die Bemessungsgrenze steigt ab 2026 auf 12 Millionen Euro. Zusätzlich werden förderfähige Gemein- und Betriebskosten pauschal anerkannt. Der Stundensatz für Eigenleistungen wird auf 100 Euro erhöht. Damit wird nicht nur die Höhe der Förderung gesteigert, sondern auch der Zugang zur Forschungsförderung vereinfacht.

Fazit: Planungssicherheit für Unternehmen

Mit der Zustimmung des Bundesrates ist der sogenannte Wachstumsbooster endgültig beschlossen. Unternehmen erhalten durch die steuerlichen Entlastungen und die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten mehr Planungssicherheit für ihre Investitionen. Die Anreize wirken breit, von klassischen Investitionen über Elektromobilität bis hin zu Forschung und Entwicklung.

Das Programm ist ein klares Signal: Deutschland will Arbeitsplätze sichern, Innovation fördern und die eigene Wettbewerbsfähigkeit stärken. Jetzt gilt es für Unternehmen, die neuen Möglichkeiten strategisch zu nutzen und Investitionen rechtzeitig zu planen.

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Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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