Bundestag beschließt Investitionspaket

Investitionssofortprogramm beschlossen: Bundestag gibt grünes Licht für neue Abschreibungsregeln und Steuersenkungen
Am 26. Juni 2025 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland beschlossen. Grundlage war der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (BT-Drs. 21/323), ergänzt durch die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 21/629).
Ziel des Gesetzes
Ziel ist es, durch gezielte steuerliche Maßnahmen Investitionsanreize zu schaffen und damit neue Wachstumsimpulse für den deutschen Wirtschaftsstandort zu setzen.
Zentrale Inhalte im Überblick
Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter:
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 1. August 2028 angeschafft oder hergestellt werden, kann statt der linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung in Höhe von bis zu 30 Prozent in Anspruch genommen werden. Sie darf maximal das Dreifache des linearen Satzes betragen.
Sonderregelung für Elektrofahrzeuge:
Für Elektrofahrzeuge, die in diesem Zeitraum (1.7.2025–31.12.2027) in das Anlagevermögen aufgenommen werden, wird eine neu geregelte Abschreibung nach § 7 Absatz 2a EStG eingeführt. Diese erlaubt im Jahr der Anschaffung eine Abschreibung von 75 Prozent, im zweiten Jahr 10 Prozent und in den Folgejahren jeweils 5 Prozent. Voraussetzung ist, dass keine Sonderabschreibungen geltend gemacht werden.
Körperschaftsteuer wird schrittweise gesenkt:
Ab dem Jahr 2028 sinkt der Körperschaftsteuersatz jährlich um jeweils einen Prozentpunkt von aktuell 15 Prozent auf dauerhaft 10 Prozent ab dem Jahr 2032.
Ermäßigter Steuersatz auf einbehaltene Gewinne:
Parallel zur Körperschaftsteuer wird auch der Steuersatz für einbehaltene Gewinne gemäß § 34a EStG angepasst. Er sinkt 2028 und 2029 auf 27 Prozent, 2030 und 2031 auf 26 Prozent und ab 2032 dauerhaft auf 25 Prozent.
Ausbau der steuerlichen Forschungsförderung:
Die Forschungszulage nach dem Forschungszulagengesetz wird ab 2026 ausgeweitet. Die Bemessungsgrenze steigt von 10 auf 12 Millionen Euro. Der förderfähige Stundensatz für Eigenleistungen wird auf 100 Euro angehoben.
Zustimmung des Bundesrates noch ausstehend
Das Gesetz muss noch vom Bundesrat bestätigt werden. Die Abstimmung ist voraussichtlich für den 11. Juli 2025 angesetzt. Eine Zustimmung gilt als wahrscheinlich, da der Bund sowohl den Ländern als auch den Kommunen finanzielle Ausgleiche für die steuerlichen Entlastungen zugesagt hat.
Du bist unsicher? Hol dir deine Erste Hilfe!
Stehst du bei deinem Anliegen auf dem Schlauch? Nicht sicher, ob du das richtige Dokument nutzt oder wie du weiter vorgehen sollst?
Dann buch dir jetzt deine Individuelle Erste Hilfe Beratung bei unseren Rechtsexperten.
Persönlich. Klar. Auf den Punkt.
- Antworten auf deine konkreten Fragen
- Praxisnah, verständlich, ohne Juristendeutsch
- Schnell buchbar – mit deinem Wunschtermin
Recht muss nicht kompliziert sein, nur richtig erklärt.
👉Jetzt Erste Hilfe Beratung bei PepperPapers sichern!
Quelle:
Deutscher Bundestag, Gesetzesbeschluss vom 26. Juni 2025
Abrufbar unter: https://dip.bundestag.de