DAS kontrolliert das Finanzamt 2024
Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen verrät jedes Jahr, wen das Finanzamt genauer unter die Lupe nimmt. Heute erklären wir dir, wer genau auf dieser Liste steht.
1. Immobilieneigentümer
Speziell bei Immobilieneigentümern fokussiert sich das Finanzamt auf jene, die neu in den Vermietungsmarkt einsteigen oder die Wohnraum schaffen, kaufen und bauen. Erstmalige Vermieter nimmt das Finanzamt ebenfalls genau unter die Lupe, insbesondere wie sie Abschreibungen für ihre Immobilien berechnen – ein Prozess, der fehleranfällig und daher ein Magnet für Steuerprüfungen ist. Ein weiterer kritischer Bereich sind energetische Maßnahmen. Hier prüft das Finanzamt genau, ob alle Angaben im Detail korrekt sind.
2. Unternehmen und Selbstständige
Unternehmen und Selbstständige, die Verluste melden oder Firmenanteile verkaufen, stehen ebenfalls im Rampenlicht. Das Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass hier ein höheres Risiko für Steuerhinterziehung besteht. Die Kontrollen sind weiterhin intensiv für Unternehmer und Selbständige. Hier nimmt das Finanzamt die Bücher traditionell genauestens unter die Lupe.
3. Nutzer von Online-Plattformen
Eine wesentliche Neuerung in der Überwachung betrifft Personen, die Einkommen über Online-Plattformen wie Kleinanzeigen, eBay, Airbnb oder Uber erzielen. Seit dem 31. März 2024 hat das Finanzamt Zugang zu Daten über Personen, die mehr als 30 Transaktionen tätigen oder mehr als 2.000 Euro Umsatz generieren. Diese Informationen machen es dem Finanzamt leichter, die Daten mit der Steuererklärung abzugleichen. Denn jede Plattform muss jetzt durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz regelmäßig Meldungen an das Finanzamt senden.
Was kannst du tun?
Die Kontroll-Liste des Finanzamts für 2024 zeigt, dass das Finanzamt das Augenmerk verstärkt auf bestimmte Gruppen richtet. Wenn du zu den Personen gehörst, die 2024 möglicherweise genauer geprüft werden, ist es klug, dich darauf vorzubereiten. Agiere proaktiv, berufe dich auf deine Rechte, wenn das Finanzamt zum Beispiel eine Betriebsprüfung bei dir durchführen möchte. Denke daran, dass du das Recht hast, Einspruch gegen jegliche Verwaltungsakte wie zum Beispiel eine Prüfungsanordnung einzulegen. Das gilt natürlich auch für jede einzelne Prüfungsfrage, die das Finanzamt bei der Kontrolle an dich hat.
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