DAS kontrolliert das Finanzamt 2024

Das Finanzamt hat für das Jahr 2024 bekannt gegeben, wen es besonders intensiv kontrolliert.
Veröffentlicht von Patricia Lederer. 25.04.2024 um 23:50 Uhr

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen verrät jedes Jahr, wen das Finanzamt genauer unter die Lupe nimmt.  Heute erklären wir dir, wer genau auf dieser Liste steht.

1. Immobilieneigentümer

Speziell bei Immobilieneigentümern fokussiert sich das Finanzamt auf jene, die neu in den Vermietungsmarkt einsteigen oder die Wohnraum schaffen, kaufen und bauen. Erstmalige Vermieter nimmt das Finanzamt ebenfalls genau unter die Lupe, insbesondere wie sie Abschreibungen für ihre Immobilien berechnen – ein Prozess, der fehleranfällig und daher ein Magnet für Steuerprüfungen ist. Ein weiterer kritischer Bereich sind energetische Maßnahmen. Hier prüft das Finanzamt genau, ob alle Angaben im Detail korrekt sind.

2. Unternehmen und Selbstständige

Unternehmen und Selbstständige, die Verluste melden oder Firmenanteile verkaufen, stehen ebenfalls im Rampenlicht. Das Finanzamt geht grundsätzlich davon aus, dass hier ein höheres Risiko für Steuerhinterziehung besteht. Die Kontrollen sind weiterhin intensiv für Unternehmer und Selbständige. Hier nimmt das Finanzamt die Bücher traditionell genauestens unter die Lupe.

3. Nutzer von Online-Plattformen

Eine wesentliche Neuerung in der Überwachung betrifft Personen, die Einkommen über Online-Plattformen wie Kleinanzeigen, eBay, Airbnb oder Uber erzielen. Seit dem 31. März 2024 hat das Finanzamt Zugang zu Daten über Personen, die mehr als 30 Transaktionen tätigen oder mehr als 2.000 Euro Umsatz generieren. Diese Informationen machen es dem Finanzamt leichter, die Daten mit der Steuererklärung abzugleichen. Denn jede Plattform muss jetzt durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz regelmäßig Meldungen an das Finanzamt senden.

Was kannst du tun?

Die Kontroll-Liste des Finanzamts für 2024 zeigt, dass das Finanzamt das Augenmerk verstärkt auf bestimmte Gruppen richtet. Wenn du zu den Personen gehörst, die 2024 möglicherweise genauer geprüft werden, ist es klug, dich darauf vorzubereiten. Agiere proaktiv, berufe dich auf deine Rechte, wenn das Finanzamt zum Beispiel eine Betriebsprüfung bei dir durchführen möchte. Denke daran, dass du das Recht hast, Einspruch gegen jegliche Verwaltungsakte wie zum Beispiel eine Prüfungsanordnung einzulegen. Das gilt natürlich auch für jede einzelne Prüfungsfrage, die das Finanzamt bei der Kontrolle an dich hat.

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Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin TaxPro GmbH

Patricia Lederer ist Geschäftsführerin der TaxPro Rechtsanwalts GmbH. Sie ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Patricia Lederer ist spezialisiert auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit und beim Bundesfinanzhof.