Einspruch gegen die Erbschaftsteuer! So funktioniert der Mustereinspruch!

Du willst einen Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid einlegen? Wir zeigen dir wie's geht!
Veröffentlicht von Patricia Lederer 18.08.2023 um 18:30 Uhr

Du hast geerbt und musst die Erbschaftsteuererklärung abgeben? Oder hast du diese sogar schon abgegeben? Der Steuerbescheid ist das Entscheidende, was für dich am Ende wichtig ist.

Wusstest du schon, dass die Erbschaftsteuer möglicherweise verfassungswidrig ist? Falls nicht, solltest du unbedingt unser neues Video zur Erbschaftsteuer ansehen. Das findest du hier: Erbschaftsteuer verfassungswidrig? Neue Musterklage!

Jetzt aber zum eigentlichen Sinn dieses Beitrags! Da die Verfassungswidrigkeit der Erbschaftsteuer auf dem Prüfstand steht, solltest du unbedingt Einspruch einlegen. Dies kannst du mit unserem passenden PepperPaper: Erbschaftsteuer Mustereinspruch 2023 tun.

Wie das Einspruchsverfahren abläuft, zeige ich dir jetzt:

1. Du hast die Erbschaftsteuer erstellt und abgegeben

Die Voraussetzung für den Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid ist die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt.

2. Du bekommst den Erbschaftsteuerbescheid

Hast du die Erklärung beim Finanzamt abgegeben, lässt dir das Finanzamt den Erbschaftsteuerbescheid zukommen. Ab diesem Zeitpunkt hast du nun einen Monat Zeit für den Einspruch. Wir empfehlen: Je früher, desto besser!

3. Der Mustereinspruch

Du legst den Mustereinspruch gegen den Steuerbescheid ein. Damit erreichst du, dass der Bescheid nicht rechtskräftig wird. Außerdem setzt du damit die Zahlung der Erbschaftsteuer aus. Bitte beachte jedoch: Die Erbschaftsteuer musst du dennoch irgendwann zahlen, aber eben nicht jetzt und nicht in der Höhe! Ohne den Mustereinspruch würdest du zu viel bezahlen, wenn die Erbschaftsteuer in der jetzigen Form vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wird.

Das PepperPaper dazu findest du hier: Erbschaftsteuer Mustereinspruch 2023

Nachdem du den Mustereinspruch eingelegt hast, bestätigt dir das Finanzamt das Ruhen des Verfahrens, bis das Bundesverfassungsgericht über die mögliche Verfassungswidrigkeit entschieden hat.

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.