Einspruch richtig einlegen! Das sind die 3 goldenen Regeln!

In diesem Blogbeitrag geht es darum, wie du einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid rechtssicher beim Finanzamt einreichst.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 10.11.2023 um 18:30 Uhr

Du kennst die Situation bestimmt auch: Der Steuerbescheid kommt per Post, und sofort stellen sich Fragen und Unsicherheiten ein. Hat das Finanzamt alle Kosten berücksichtigt? Gibt es möglicherweise Nachzahlungen? Oder sieht der Steuerbescheid auf den ersten Blick in Ordnung aus, aber es tauchen neue Gesetze oder Urteile auf.

Wir verraten dir heute, wie du deinen Einspruch rechtssicher beim Finanzamt einreichen kannst.

Goldene Regel Nummer 1: Die Frist

Die Frist für deinen Einspruch beträgt einen Monat. Doch wie berechnet sich dieser Zeitraum? Beginnt die Frist ab dem Datum des Steuerbescheids oder erst, wenn du ihn in der Post hast? Was passiert, wenn du den Bescheid erst später erhältst? Und wie verhält es sich an Feiertagen oder Wochenenden?

Die Berechnung der Frist kann kompliziert sein und zu Rechtsstreitigkeiten führen.
Unser Rat: Nimm einfach das Datum des Steuerbescheids als Ausgangspunkt. Warum empfehlen wir dir das? Das Finanzamt rechnet in der Regel mit dem Datum des Bescheids plus drei Tage für die Zustellung, bevor die Frist für den Einspruch beginnt.

Nicht selten kommt es jedoch vor, dass der Steuerbescheid im Finanzamt länger liegt, bevor er versendet wird. Dann trägt er beispielsweise ein Datum, das drei Wochen alt ist. Wenn du jedoch das Datum des Bescheids als Grundlage nimmst, hast du nur noch knapp eine Woche Zeit.
Für diesen speziellen Fall geben wir dir noch einen kleinen Tipp:

Werfe den Briefumschlag nicht weg. In der Regel befindet sich auf dem Briefumschlag ein Poststempel. Dadurch kannst du feststellen, wann der Brief vom Finanzamt zur Post gegeben wurde. Wenn du diesen Nachweis hast, kannst du im Zweifelsfall immer belegen, dass der Bescheid viel älter ist als der Brief. Am besten machst du einen Scan von dem Bescheid zusammen mit dem Briefumschlag, auf dem der Poststempel zu sehen ist.

Goldene Regel Nummer 2: Einspruch schriftlich einlegen

Ein Einspruch muss immer schriftlich erfolgen, nicht telefonisch. Das Finanzamt akzeptiert nur schriftliche Einsprüche. Der Einspruch verhindert, dass der Steuerbescheid rechtskräftig wird, daher ist die schriftliche Form entscheidend.

Wenn du dir unsicher bist, wie du den Einspruch formulieren sollst, nutze gerne unsere PepperPapers Einsprüche zu jeder Steuerart.

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Goldene Regel Nummer 3: Die richtige Versandmethode

Die Wahl der Versandmethode ist entscheidend, um sicherzustellen, dass dein Einspruch beim Finanzamt ankommt. Es gibt mehrere Möglichkeiten: per Post, per ELSTER, per Fax, per E-Mail oder persönlich.

Per Post: Diese Methode ist unsicher, da du keinen Beweis für den Versand hast, wenn du einen einfachen Brief verwendest. Du kannst dich jedoch auch hier absichern, indem du Einschreiben oder noch besser Einschreiben Rückschein verwendest.

ELSTER: Diese digitale Methode bietet den Vorteil, dass du eine Empfangsbestätigung erhältst. ELSTER ist jedoch auf 2000 Zeichen für die Begründung begrenzt. Unsere Empfehlung: Füge deinen PepperPapers Einspruch als Anlage hinzu und schreibe in das Begründungsfeld: “Einspruchsbegründung siehe Anlage.”

Fax: Das Fax bietet einen Sendebericht und ist neben ELSTER die sicherste Methode. Durch den Faxbericht ist sofort nachvollziehbar, dass dein Fax beim Empfänger eingegangen ist. Du solltest in deinem Faxbericht mindestens die Nummer des Empfängers und die Anzahl der Seiten sehen. Noch besser sind Faxberichte, die die erste Seite deines Einspruchs abbilden.

E-Mail: E-Mail ist unsicher, da du keine Empfangsbestätigung erhältst. Verwende diese Methode nicht, es sei denn, du kannst den Empfang anderweitig nachweisen.

Persönlich: Diese Methode ist in der Regel nicht erforderlich und kann vermieden werden.

Goldene Regel Nummer 3a: Merke dir “FFW”

Um sich die drei goldenen Regeln zu merken, denke einfach an die Abkürzung “FFW”: Frist, Form, Wie.

Frist: Berechne die Frist ab dem Datum des Steuerbescheids.

Form: Reiche den Einspruch immer schriftlich ein.

Wie: Verwende eine sichere Versandmethode wie ELSTER oder Fax, um eine Empfangsbestätigung zu erhalten oder per Post mit Einschreiben oder Einschreiben Rückschein.

Mit diesen goldenen Regeln bist du bestens gerüstet, um deinen Einspruch gegen einen Steuerbescheid rechtssicher beim Finanzamt einzureichen. Und du vermeidest unnötige Rechtsstreitigkeiten und schützt deine steuerlichen Interessen.

Schaue auch gerne unser passendes YouTube Video dazu! Dieses findest du hier: Einspruch Finanzamt: So geht’s! I Die 3 Goldenen Regeln!

Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin TaxPro GmbH

Patricia Lederer ist Geschäftsführerin der TaxPro Rechtsanwalts GmbH. Sie ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Patricia Lederer ist spezialisiert auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit und beim Bundesfinanzhof.