Einwohnermeldeamt verkauft deine Adresse

Stell dir vor: Deine Adresse, dein Name – alles wird weitergegeben.
Nicht an Freunde. Nicht mal mit deiner Erlaubnis.
Sondern direkt vom Einwohnermeldeamt.
➡️ Für ein paar Cent pro Datensatz.
Das passiert jeden Tag. Und das Beste: Es ist völlig legal. Solange du nichts dagegen machst.
Deine Daten zum Schnäppchenpreis
In Berlin zahlte z. B. eine Organisation nur 2.600 € für 295.000 Adressen. Rechne selbst: Das sind unter 1 Cent pro Person. Und in anderen Städten sieht es ähnlich aus:
Stadt | Anzahl Adressen | Preis (gerundet) | Preis pro Adresse |
---|---|---|---|
Berlin | 295.000 | 2.600 € | 0,0088 € |
München | 138.662 | 13.866 € | 0,10 € |
Frankfurt a. M. | 19.146 | 700 € | 0,036 € |
Hannover | 17.046 | 3.409 € | 0,20 € |
Köln | 28.717 | 750 € | 0,026 € |
Diese Daten stammen aus offiziellen Quellen – teils auf Presseanfragen, teils öffentlich gemacht.
Was geben die Ämter genau raus?
Laut § 50 Bundesmeldegesetz (BMG) dürfen Einwohnermeldeämter auf Anfrage u. a. folgende Daten weitergeben:
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Vor- und Nachname
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Anschrift (aktuelle Meldeadresse)
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Doktortitel
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sogar der Hinweis, ob jemand verstorben ist
Diese Weitergabe ist ohne deine aktive Zustimmung möglich, wenn du nicht widersprichst.
Ist das überhaupt erlaubt?
Ja – nach aktuellem Gesetz schon.
§ 50 Abs. 1 BMG erlaubt es Meldebehörden, diese Daten herauszugeben – unter anderem für:
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Parteien
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Presseanfragen
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Adressbuchverlage
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Rundfunkanstalten
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Kirchen
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und viele mehr
Du wirst darüber nicht informiert. Du wirst auch nicht gefragt. Es passiert automatisch.
Was kannst du dagegen tun?
Du kannst widersprechen. Und zwar schriftlich – direkt bei deinem Einwohnermeldeamt.
Möglich macht das § 50 Abs. 5 BMG: „Gegen die Auskunft kann im Melderegister durch jede Bürgerin und jeden Bürger auf Antrag ein Widerspruch eingetragen werden. […] Eine Begründung ist nicht erforderlich.“
- Du musst nichts begründen.
- Du kannst es jederzeit machen.
- Und es schützt dich dauerhaft.
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Und warum wird das gemacht?
Einige Städte argumentieren, dass der Datenverkauf „zur Haushaltsverbesserung beiträgt“. Doch wie hoch ist dieser „Gewinn“ wirklich?
Rechenbeispiel Frankfurt am Main:
19.146 Datensätze für 700 € → ca. 0,04 € pro Adresse
Hätte das Amt stattdessen die gesetzlich vorgesehene Einzelabfrage (10 €) genutzt, wären über 190.000 € in die Stadtkasse geflossen.
Fazit
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Dein Einwohnermeldeamt darf deine Daten verkaufen
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Der Preis dafür ist lächerlich gering
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Die Betroffenen erfahren nichts davon
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Aber: Du kannst widersprechen – und solltest es auch
Datenschutz ist kein Luxus – sondern dein Recht.
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Plus: Sichere dich ab und fasse nach! Hat das Einwohnermeldeamt deine Daten geteilt? Wenn ja, mit wem? Das machst du mit diesem Rechtsdokument!