Einwohnermeldeamt verkauft deine Adresse

Dein Amt verkauft deine Daten – Vorname, Name, Adresse. Und das für Centbeträge. Wie du das verhinderst – jetzt auf PepperPapers.de.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 23.05.2025 um 04:35 Uhr

Stell dir vor: Deine Adresse, dein Name – alles wird weitergegeben.
Nicht an Freunde. Nicht mal mit deiner Erlaubnis.
Sondern direkt vom Einwohnermeldeamt.
➡️ Für ein paar Cent pro Datensatz.

Das passiert jeden Tag. Und das Beste: Es ist völlig legal. Solange du nichts dagegen machst. 


Deine Daten zum Schnäppchenpreis

In Berlin zahlte z. B. eine Organisation nur 2.600 € für 295.000 Adressen. Rechne selbst: Das sind unter 1 Cent pro Person. Und in anderen Städten sieht es ähnlich aus:

Stadt Anzahl Adressen Preis (gerundet) Preis pro Adresse
Berlin 295.000 2.600 € 0,0088 €
München 138.662 13.866 € 0,10 €
Frankfurt a. M. 19.146 700 € 0,036 €
Hannover 17.046 3.409 € 0,20 €
Köln 28.717 750 € 0,026 €

Diese Daten stammen aus offiziellen Quellen – teils auf Presseanfragen, teils öffentlich gemacht.


Was geben die Ämter genau raus?

Laut § 50 Bundesmeldegesetz (BMG) dürfen Einwohnermeldeämter auf Anfrage u. a. folgende Daten weitergeben:

  • Vor- und Nachname

  • Anschrift (aktuelle Meldeadresse)

  • Doktortitel

  • sogar der Hinweis, ob jemand verstorben ist

Diese Weitergabe ist ohne deine aktive Zustimmung möglich, wenn du nicht widersprichst.


Ist das überhaupt erlaubt?

Ja – nach aktuellem Gesetz schon.
§ 50 Abs. 1 BMG erlaubt es Meldebehörden, diese Daten herauszugeben – unter anderem für:

  • Parteien

  • Presseanfragen

  • Adressbuchverlage

  • Rundfunkanstalten

  • Kirchen

  • und viele mehr

Du wirst darüber nicht informiert. Du wirst auch nicht gefragt. Es passiert automatisch.


Was kannst du dagegen tun?

Du kannst widersprechen. Und zwar schriftlich – direkt bei deinem Einwohnermeldeamt.

Möglich macht das § 50 Abs. 5 BMG: „Gegen die Auskunft kann im Melderegister durch jede Bürgerin und jeden Bürger auf Antrag ein Widerspruch eingetragen werden. […] Eine Begründung ist nicht erforderlich.“

  • Du musst nichts begründen.
  • Du kannst es jederzeit machen.
  • Und es schützt dich dauerhaft.

Das passende Rechtsdokument ist dein Musterwiderspruch auf PepperPapers.de – rechtssicher, einfach und ohne Anwalt.


Und warum wird das gemacht?

Einige Städte argumentieren, dass der Datenverkauf „zur Haushaltsverbesserung beiträgt“. Doch wie hoch ist dieser „Gewinn“ wirklich?

Rechenbeispiel Frankfurt am Main:
19.146 Datensätze für 700 € → ca. 0,04 € pro Adresse
Hätte das Amt stattdessen die gesetzlich vorgesehene Einzelabfrage (10 €) genutzt, wären über 190.000 € in die Stadtkasse geflossen.


Fazit

  • Dein Einwohnermeldeamt darf deine Daten verkaufen

  • Der Preis dafür ist lächerlich gering

  • Die Betroffenen erfahren nichts davon

  • Aber: Du kannst widersprechen – und solltest es auch

Datenschutz ist kein Luxus – sondern dein Recht.
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Plus: Sichere dich ab und fasse nach! Hat das Einwohnermeldeamt deine Daten geteilt? Wenn ja, mit wem? Das machst du mit diesem Rechtsdokument!

Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.