Entfernungspauschale: Umweg möglich?

Nur wenn ein Umweg zur Arbeit klar schneller ist, zählt er steuerlich. Das FG Niedersachsen zeigt: Die Hürden für die Entfernungspauschale sind hoch.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 21.06.2025 um 08:00 Uhr

Entfernungspauschale bei Umwegstrecken: Wann das Finanzamt längere Wege anerkennt

Wer täglich zur Arbeit fährt, kann die Kosten über die Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Doch nicht jede tatsächlich gefahrene Strecke wird vom Finanzamt akzeptiert. Im Grundsatz zählt die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Nur wenn ein längerer Weg offensichtlich verkehrsgünstiger ist, darf er angesetzt werden.

Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen vom 3. April 2024 zeigt, wie streng diese Voraussetzung in der Praxis gehandhabt wird.

Worum ging es im Streitfall

Ein Arbeitnehmer wollte statt der 74,8 Kilometer langen kürzesten Strecke eine 102 Kilometer lange Verbindung ansetzen. Er begründete dies mit einer besseren Verkehrsführung, weniger Ampeln und weniger Staugefahr. Das Gericht ließ diese Argumente nicht gelten. Die längere Strecke wurde nicht anerkannt.

Was bedeutet offensichtlich verkehrsgünstiger

Laut Gesetz darf eine andere als die kürzeste Strecke nur dann angesetzt werden, wenn sie regelmäßig zu einer schnelleren und pünktlicheren Ankunft führt. Die Vorteile müssen so eindeutig sein, dass auch ein objektiver Dritter sich für diese Strecke entscheiden würde. Einzelne Staus oder gelegentliche Zeitvorteile reichen nicht aus.

Gesundheitliche Gründe nur mit Belegen

Im konkreten Fall machte der Arbeitnehmer auch gesundheitliche Einschränkungen geltend. Aufgrund eines Rückenleidens könne er die kürzere Strecke nicht nutzen. Das Gericht überzeugte dies nicht. Vor allem deshalb nicht, weil der Kläger in späteren Jahren die kürzere Strecke tatsächlich gefahren ist.

Fazit für die Praxis

Wer eine längere Strecke steuerlich geltend machen will, muss gut vorbereitet sein. Es reicht nicht, auf allgemeine Verkehrsprobleme oder persönliche Vorlieben zu verweisen. Nur wenn die längere Strecke nachweislich schneller ist oder zwingende Gründe vorliegen, kann sie anerkannt werden. Dabei sind klare Nachweise erforderlich.

Bei Unklarheiten oder Ablehnung durch das Finanzamt lohnt sich eine rechtliche Prüfung. Wir helfen gerne weiter.

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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