Erbschaft: Hotel top, Parkhaus flop?

Parkhaus oder Hotel geerbt? Warum das steuerlich einen Unterschied macht
Wenn Betriebsvermögen oder Anteile an Kapitalgesellschaften (mind. 25 %) verschenkt oder vererbt werden, kann das steuerlich sehr günstig sein, manchmal sogar komplett steuerfrei. Aber: Nicht alles, was einem Unternehmen gehört, ist automatisch steuerbegünstigt. Ein Beispiel dafür ist sogenanntes „Verwaltungsvermögen“.
Was zählt als Verwaltungsvermögen?
Dazu gehören z. B. Immobilien, die nicht selbst genutzt, sondern vermietet oder verpachtet werden – etwa Lagerhallen, Büros oder auch Parkhäuser. Solche Vermögenswerte fallen in der Regel aus der steuerlichen Begünstigung raus.
Bundesfinanzhof-Urteil: Parkhaus ist kein begünstigtes Betriebsvermögen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 28. Februar 2024 entschieden (Az. II R 27/21): Auch ein Parkhausbetrieb, der gewerblich geführt wird, zählt als Verwaltungsvermögen und ist damit nicht steuerlich begünstigt. Der Grund: Die Vermietung von Parkplätzen gilt als Nutzungsüberlassung – und das, egal ob stundenweise oder dauerhaft.
Hotels sind (vorerst) weiter begünstigt – sagt die Finanzverwaltung
Interessant: Obwohl das Gericht strenger urteilt, bleibt die Finanzverwaltung bei ihrer bisherigen Linie. Sie hat in einem Schreiben vom 19.11.2024 erklärt:
-
Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen oder Campingplätze gelten weiterhin als begünstigtes Betriebsvermögen.
-
Das Urteil zum Parkhaus gilt aber in jedem Fall. Auch ein selbst betriebenes Parkhaus fällt ab sofort steuerlich durchs Raster.
Was bedeutet das in der Praxis?
-
Wer ein Hotel oder eine Pension vererbt oder verschenkt, profitiert nach wie vor von Steuervergünstigungen.
-
Wer hingegen ein Parkhaus überträgt – egal ob verpachtet oder selbst betrieben – muss damit rechnen, dass keineSteuerbegünstigung gewährt wird.
Fazit & Handlungsempfehlung:
Du möchtest Betriebsvermögen vererben oder verschenken? Dann prüfe unbedingt vorher, ob es sich steuerlich um begünstigtes Vermögen handelt – und was genau darunterfällt. Die Übergabe eines Hotels kann steuerfrei sein, beim Parkhaus wird es dagegen teuer.
Unser Tipp: Lass dir vor einer Übertragung steuerlichen Rat geben – damit du keine unangenehme Überraschung vom Finanzamt bekommst.