Erbschaftsteuer für Familienheim: Wann gilt die Steuerbefreiung wirklich?
Die Steuerbefreiung für das geerbte Zuhause – aber nur bei richtiger Selbstnutzung
Wer ein Familienheim erbt, kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Erbschaftsteuer befreit werden. Der Gesetzgeber setzt dabei eine zügige Selbstnutzung voraus. Doch was bedeutet „unverzüglich“ wirklich? Und wie lange darf beispielsweise die Mutter noch im Haus wohnen, ohne dass die Steuerbefreiung verfällt?
Selbstnutzung ist Pflicht – aber nicht immer sofort möglich
Wenn du als Kind ein Familienheim erbst, kann dieser Erwerb nach Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 4c Erbschaftsteuergesetz steuerfrei sein. Voraussetzung ist, dass du selbst in das geerbte Haus einziehst, und zwar ohne schuldhaftes Zögern. In der Regel gilt ein Zeitraum von etwa sechs Monaten nach dem Erbfall als angemessen. Es kann jedoch vorkommen, dass rechtliche Hürden einen sofortigen Einzug verhindern.
So war es im Fall vor dem Finanzgericht Niedersachsen (Urteil vom 14. Mai 2025 – 3 K 80/24):
Der Erbe durfte zunächst nicht einziehen, weil seiner Mutter durch Testament ein Wohnrecht zugesprochen wurde. Erst als sie das Haus verließ, konnte der Sohn einziehen. Das war fast 24 Monate nach dem Tod des Vaters.
Das Gericht bestätigte:
Der Einzug war trotzdem rechtzeitig. Denn eine unverzügliche Selbstnutzung beginnt erst dann, wenn der Erbe auch rechtlich dazu in der Lage ist.
- Zum vollständigen Urteil beim FG Niedersachsen
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/d672afbb-d869-43da-897a-9d28f3ea8d39
Warum Einzelfälle entscheidend sind
Die Finanzverwaltung legt zwar oft starre Fristen an, doch Gerichte sehen das differenzierter.
Wichtig ist, dass du als Erbe deine Absicht zur Selbstnutzung schriftlich festhältst und die Gründe für eine spätere Nutzung nachvollziehbar belegst. Wenn zum Beispiel Renovierungen erforderlich sind oder ein Wohnrecht einer anderen Person besteht, verschiebt sich der Beginn der Steuerbefreiung automatisch.
Unser Tipp: Steuer sparen mit guter Vorbereitung
Das Thema Erbschaftsteuer ist komplex, besonders beim Familienheim. Wer hier Fehler macht oder Fristen nicht kennt, verschenkt oft zehntausende Euro an das Finanzamt.
- Unser Rat: Bereite dich gut vor oder noch besser, nutze die passenden Rechtsdokumente zur Erbschaftsteuer aus unserem Shop. Im Shop findest du Vorlagen und Muster für die wichtigsten Anträge und Fallkonstellationen:
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Fazit
Die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim ist kein Selbstläufer. Aber mit klarer Planung, guter Dokumentation und rechtlicher Absicherung kannst du viel Geld sparen. Und falls es einmal länger dauert mit dem Einzug: Solange du nicht schuldhaft zögerst, bleibt dein Anspruch bestehen.
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