Erbschaftsteuer-Diskussion: Karlsruhe hat das letzte Wort
Die Erbschaftsteuer steht aktuell so stark im Fokus wie seit Jahren nicht mehr. Auslöser sind Reformvorschläge der SPD, mit denen sie nach eigener Darstellung auf eine mögliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorbereitet sein will. Tatsächlich gewinnt die politische Debatte gerade deshalb an Schärfe, weil die verfassungsrechtliche Prüfung noch läuft – und ihr Ausgang offen ist.
Für dich als Erbin oder Erbe ist das eine entscheidende Phase. Denn: Noch ist nichts entschieden, weder politisch noch rechtlich.
Was genau prüft das Bundesverfassungsgericht?
Beim Bundesverfassungsgericht ist derzeit eine Verfassungsbeschwerde zur Erbschaftsteuer anhängig. Im Zentrum steht die Frage, ob die aktuellen Regeln mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes vereinbar sind.
Konkret geht es vor allem um die umfangreichen Steuerprivilegien für Betriebsvermögen:
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Unternehmensvermögen kann derzeit zu 85 % oder sogar zu 100 % steuerfrei vererbt werden
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Voraussetzung sind bestimmte Lohnsummen- und Behaltensregeln
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In der Praxis profitieren davon häufig sehr große Vermögen, während kleinere private Erbschaften deutlich stärker belastet werden
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Verschonungsregeln bereits in früheren Entscheidungen als zu weitgehend kritisiert und den Gesetzgeber zu Nachbesserungen gezwungen. Genau daran knüpft das aktuelle Verfahren an.
👉 Ob und in welchem Umfang diese Privilegien bestehen bleiben dürfen, ist offen.
👉 Das letzte Wort zur Erbschaftsteuer ist noch nicht gesprochen.
Entscheidend ist das Bundesverfassungsgericht – nicht die Politik
Unabhängig von politischen Ankündigungen gilt:
Über die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer entscheidet nicht die Politik, sondern allein das Bundesverfassungsgericht.
Politische Reformpläne können ein Urteil aus Karlsruhe nicht ersetzen und ihm auch nicht vorgreifen. Das Gericht setzt lediglich den verfassungsrechtlichen Rahmen – wie dieser anschließend gesetzlich ausgestaltet wird, ist eine andere Frage.
Genau an dieser Stelle setzt die aktuelle politische Diskussion an.
Was plant die SPD konkret bei der Erbschaftsteuer?
Die SPD hat am 13. Januar 2026 ein Reformkonzept zur Erbschaftsteuer vorgestellt, das nach eigener Aussage auch eine Reaktion auf das anhängige Verfahren in Karlsruhe sein soll. Inhaltlich geht es jedoch deutlich über eine bloße Vorbereitung hinaus.
Die zentralen Punkte des Konzepts:
1. Neuer lebenslanger Freibetrag
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1 Million Euro Freibetrag pro Person für das gesamte Leben
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Davon:
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900.000 Euro innerhalb der Familie
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100.000 Euro gegenüber Dritten
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Die bisherigen Steuerklassen und Verwandtschaftsgrade sollen an Bedeutung verlieren
2. Starke Einschränkung der Unternehmensprivilegien
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Freibetrag für Betriebsvermögen: 5 Millionen Euro
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Oberhalb dieses Betrags soll eine progressiv steigende Besteuerung greifen
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Die bisherige weitgehende Steuerfreiheit großer Unternehmensübertragungen würde entfallen
3. Stundung statt Steuerfreiheit
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Die Steuer soll über bis zu 20 Jahre gestreckt gezahlt werden können
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Voraussetzung ist die Sicherung von Arbeitsplätzen
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Steuerfreiheit wird damit faktisch durch langfristige Zahlungspflichten ersetzt
4. Offene Belastung oberhalb der Freibeträge
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Wie hoch die Steuer jenseits der Freibeträge konkret ausfallen soll, bleibt offen
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Die SPD spricht von einer politischen Aushandlung
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Genau diese Unklarheit sorgt derzeit für massive Kritik
Warum die Reformvorschläge umstritten sind
Kritik kommt aus Wirtschaft, Mittelstand und Opposition. Beanstandet werden vor allem:
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fehlende Klarheit über die konkrete Steuerhöhe
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Risiken für Familienunternehmen und Unternehmensnachfolgen
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zusätzliche Unsicherheit in wirtschaftlich angespannten Zeiten
Zugleich ist klar:
Die SPD nutzt das laufende Verfahren in Karlsruhe, um politische Leitplanken vorab zu setzen – obwohl das Bundesverfassungsgericht noch gar nicht entschieden hat.
Was bedeutet das für dich bei einem aktuellen Erbschaftsteuerbescheid?
Solange das Verfahren in Karlsruhe läuft, ist die Rechtslage offen. Wenn du jetzt einen Erbschaftsteuerbescheid erhältst und nichts unternimmst, wird dieser bestandskräftig.
Das hat Folgen:
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Spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts wirken in der Regel nicht rückwirkend
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Auch politische Reformen helfen dir dann nicht automatisch
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Deine individuelle Situation bleibt unberücksichtigt
Ein Einspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid ist deshalb kein Angriff, sondern eine reine Sicherungsmaßnahme, um deine Rechte offen zu halten.
Muster-Einspruch und Erste-Hilfe-Beratung von PepperPapers
PepperPapers stellt dir dafür einen Muster-Einspruch zur Erbschaftsteuer zur Verfügung. Er greift die offene verfassungsrechtliche Lage sachlich auf und ist darauf ausgelegt, deinen Bescheid rechtssicher offen zu halten.
Wenn du unsicher bist, ob ein Einspruch in deinem konkreten Fall sinnvoll ist, kannst du zusätzlich die Erste-Hilfe-Beratung nutzen. Dort ordnen wir deine Situation strukturiert ein – ohne lange Verfahren und ohne Verpflichtungen.
Fazit
Die Erbschaftsteuer befindet sich an einem juristischen und politischen Wendepunkt.
Während die Politik Reformpläne diskutiert, prüft das Bundesverfassungsgericht die geltenden Regeln.
👉 Wenn du aktuell betroffen bist, solltest du diese Phase nutzen, um deine Rechte zu sichern.