Es ist Urlaubszeit in Deutschland! Auf diese vier Punkte solltest du achten!
In den meisten Bundesländern haben die Sommerferien bereits begonnen. Der Urlaub ruft! Bevor es jedoch in den langersehnten Urlaub geht, gibt es Vieles zu erledigen. Sind alle Unterlagen für die Flüge da? Ist mein Auto repariert? Wer kümmert sich um die Pflanzen? Diese Punkte kennt vermutlich jeder.
Aber was passiert eigentlich mit deinem laufenden Verfahren bei den Behörden? Auch bei den Behörden ist jetzt Urlaubszeit. Viele Verfahren verzögern sich, aber schlafen die Behörden deshalb? Nein! Hier ist Vorsicht geboten!
Du hast vielleicht Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide oder die Einkommensteuerbescheide eingelegt und noch keine Antwort vom Finanzamt erhalten? Oder hast du gar eine Antwort bekommen, aber die Frist fällt genau in deinen Urlaub? Dann sagen wir dir, welche Punkte du in deine Urlaubsplanung einkalkulieren solltest, um auf Nummer sicher zu gehen.
1. Dein Vertreter für die Post
Bevor du in den Urlaub düst, solltest du unbedingt einen Verwandten oder Bekannten fragen, ob er oder sie deinen Briefkasten leeren und dich beim Eingang von Behördenpost auf dem Laufenden halten kann. Denn eine verpasste Frist aufgrund von Urlaub ist keine Ausrede. Zudem solltest du dieser Person eine Postvollmacht erteilen, sodass er oder sie in deinem Namen unterschreiben kann.
2. Beantrage Fristverlängerung
Solltest du vor deinem Start in den Urlaub bereits Behördenpost erhalten haben, aber du schaffst es nicht mehr, diese zu beantworten, weil die Frist genau in deinen Urlaub fällt, dann beantrage sicherheitshalber eine Fristverlängerung! Dies kannst du mit unseren PepperPapers Fristverlängerungsanträgen speziell für den Urlaub machen.
3. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Wenn du trotz der oberen zwei Punkte jetzt doch eine Frist verpasst hast, ist das noch kein Weltuntergang! Mit unseren PepperPapers Rechtsdokumenten zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommst du wieder in dein Einspruchsverfahren rein, obwohl die Frist bereits abgelaufen ist. Bitte beachte dazu jedoch Punkt 4!
4. Hebe deine Belege für die Urlaubsbuchung auf
Du solltest sämtliche Belege aufbewahren, die deinen Aufenthalt und den Zeitraum deines Urlaubs belegen. Damit kannst du bei möglichen Rückfragen der Behörden belegen, dass du in diesem Zeitraum im Urlaub warst. Damit sicherst du deine Wiedereinsetzung ab!
Wenn du diese vier Punkte bei deiner Urlaubsplanung berücksichtigst, dann bist du auch in deinem laufenden Verfahren bestens abgesichert. In diesem Sinne wünschen wir dir einen schönen und erholsamen Sommerurlaub!