EU-Kleinunternehmer: Steuerfrei in Deutschland?

Was ist neu und warum ist das wichtig?
Die Kleinunternehmerregelung ist nicht nur für inländische Selbstständige interessant, auch Unternehmer:innen aus dem EU-Ausland können davon profitieren. Wer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig ist, kann sich die Umsatzsteuerpflicht in Deutschland sparen, unter bestimmten Bedingungen.
Seit der Reform zum 1. Januar 2025 können Kleinunternehmer aus dem sogenannten „übrigen Gemeinschaftsgebiet“ (also alle anderen EU-Staaten außer Deutschland) unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Kleinunternehmerregelung nutzen. Der große Vorteil: Es besteht keine Pflicht zur Registrierung beim deutschen Finanzamt, keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen, keine Jahreserklärung.
Was sind die Voraussetzungen?
Damit die Steuerbefreiung in Deutschland gilt, müssen drei zentrale Punkte erfüllt sein:
- Einhalten der deutschen Umsatzgrenzen:
Der Umsatz des Unternehmers darf im Vorjahr nicht über 25.000 € liegen und im laufenden Jahr nicht über 100.000 €.
➜ Das wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) überprüft – auf Basis der Umsatzmeldungen aus dem Heimatland. - EU-weiter Umsatz unter 100.000 €:
Zusätzlich darf der Gesamtumsatz des Unternehmers im gesamten EU-Raum diese Schwelle nicht überschreiten – weder im Vorjahr noch im laufenden Jahr. - Kleinunternehmer-ID vom Heimatstaat:
Der Unternehmer muss eine gültige Kleinunternehmer-Identifikationsnummer besitzen, die ihm von seiner heimischen Finanzbehörde zugeteilt wurde.
Verzicht möglich – aber mit Bindungsfrist
Wer lieber mit Umsatzsteuer arbeitet, etwa weil er mit Vorsteuerabzug kalkuliert, kann freiwillig auf die Steuerbefreiung verzichten. Dieser Verzicht gilt dann für mindestens fünf Kalenderjahre. Erst danach kann er widerrufen werden und das auch nur mit Wirkung für die Zukunft.
Fazit:
Für viele kleine EU-Unternehmer:innen, die nur gelegentlich in Deutschland tätig sind, bietet diese Regelung enorme Vereinfachungen. Aber: Wer dauerhaft tätig ist, viel investiert oder größere Umsätze erzielt, sollte genau prüfen, ob sich der Verzicht auf die Steuerbefreiung langfristig lohnt.