EuGH stärkt Unternehmer: Keine Steuerschuld bei falschem Ausweis an Endverbraucher

Der Europäische Gerichtshof hat erneut entschieden: Wer in Rechnungen an Endverbraucher zu Unrecht Umsatzsteuer ausweist, muss diese nicht automatisch an das Finanzamt zahlen. Das Urteil stärkt Unternehmer, die versehentlich falsche Steuerbeträge ausweisen, und bringt mehr Rechtssicherheit in der Praxis.
Veröffentlicht von Patricia Lederer PepperPapers Logo Icon 12.08.2025 um 20:00 Uhr

EuGH: Keine Steuerschuld bei falsch ausgewiesener Umsatzsteuer an Endverbraucher

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 1. August 2025 mit seinem Urteil in der Rechtssache (C 794/23, P GmbH II) erneut für Klarheit im Umsatzsteuerrecht gesorgt.

Die Richter entschieden: Wer in einer Rechnung an Endverbraucher zu Unrecht Umsatzsteuer ausweist, muss diese nicht automatisch an das Finanzamt abführen. Damit bestätigt der EuGH nicht nur seine frühere Entscheidung vom 8. Dezember 2022 (C 378/21, P GmbH), sondern stellt klar, dass diese Grundsätze für jeden einzelnen Umsatz gelten. Das gilt auch, wenn der Unternehmer ähnliche Leistungen an andere Steuerpflichtige erbringt.

Wer gilt als Endverbraucher?

Nach der Entscheidung sind als Endverbraucher alle Leistungsempfänger einzustufen, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Nicht als Endverbraucher gelten dagegen Unternehmer, die nur in einer bestimmten Situation keinen Vorsteuerabzug haben.

Schätzung bei Kleinbetragsrechnungen

Bei Kleinbetragsrechnungen darf das Finanzamt oder ein Gericht den Anteil der Leistungen an Endverbraucher schätzen. Dabei müssen alle relevanten Umstände beachtet werden. Der Unternehmer hat das Recht, die Schätzung anzufechten.

Bedeutung für die Praxis

Für Unternehmer, die regelmäßig an Privatkunden liefern oder Leistungen erbringen, bedeutet dieses Urteil eine spürbare Entlastung. Ein versehentlicher falscher Steuerausweis führt nicht automatisch zu einer Steuerschuld, solange es sich tatsächlich um Endverbraucher handelt.

Das Urteil stärkt die Rechtssicherheit und reduziert das Risiko unnötiger Steuernachforderungen.

Quellen:

EuGH, Urteil vom 1. August 2025 – C 794/23, P GmbH II
EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2022 – C 378/21, P GmbH

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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