Fahrtkosten zur vermieteten Wohnung: Wann greift die Entfernungspauschale?
Werbungskosten bei Vermietung: So geht es richtig
Wer eine Wohnung vermietet, muss sich oft persönlich um das Objekt kümmern. Dazu gehören Reparaturen, Reinigungen oder Gespräche mit Mietern. Doch wie sieht es mit den Fahrtkosten aus? Welche Kosten kannst du steuerlich geltend machen und wo setzt das Finanzamt Grenzen?
Grundsätzlich kannst du als Vermieter die Fahrtkosten zum Objekt als Werbungskosten ansetzen. Nutzt du dafür deinen privaten Pkw, sind 30 Cent je gefahrenem Kilometer möglich. Das bedeutet: Hin und zurück.
Damit das Finanzamt mitspielt, ist eine sorgfältige Dokumentation wichtig. Eine Liste mit Datum, Anlass und Ziel der Fahrt, idealerweise ergänzt durch Parktickets oder Tankquittungen, kann helfen, deine Ausgaben zu belegen.
Achtung bei regelmäßigen Tätigkeiten: Erste Tätigkeitsstätte möglich
Im Einzelfall kann die vermietete Wohnung jedoch als sogenannte erste Tätigkeitsstätte eingestuft werden. Die Folge: Statt der Fahrtkosten für Hin- und Rückfahrt darfst du nur 30 Cent je Entfernungskilometer ansetzen. Also nur die einfache Strecke.
Genau das entschied das Finanzgericht Münster am 15. Mai 2025 (Az. 12 K 1916/21 F). Im Streitfall ging es um eine Ferienwohnung, bei der die Eigentümer viele handwerkliche Arbeiten selbst erledigten. Weil sie dafür mehr als ein Drittel ihrer regelmäßigen Arbeitszeit vor Ort aufbrachten, wurde das Objekt als erste Tätigkeitsstätte gewertet. Die Konsequenz: nur noch Entfernungspauschale statt voller Kilometerpauschale.
Was du jetzt beachten solltest
Für dich bedeutet das: Wenn du selbst regelmäßig an deinem Mietobjekt arbeitest, zum Beispiel bei einer Ferienwohnung oder einem kleineren Mehrfamilienhaus, solltest du prüfen, ob du die Schwelle von einem Drittel deiner Arbeitszeit erreichst. Ist das der Fall, kann das Auswirkungen auf deine steuerliche Absetzbarkeit der Fahrtkosten haben.
Im Zweifel hilft ein Nachweis über Fremdleistungen (Hausverwaltung, Handwerker), um deine eigene Tätigkeit zu relativieren.
Unser Tipp: Sicher auftreten gegenüber dem Finanzamt
Gerade bei wiederkehrenden Fahrten und umfangreichen Arbeiten solltest du deine Dokumentation sauber führen. So hast du gute Argumente in der Hand, falls das Finanzamt nachfragt oder etwas kürzen will.
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