Gerichtstermine stehen fest: Bundesverfassungsgericht verhandelt im Oktober 2026 über die Erbschaftsteuer

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juli 2026 die Verhandlungstermine zur Erbschaftsteuer veröffentlicht. Was am 12. und 13. Oktober 2026 entschieden wird und warum diese Verfahren für Erben so wichtig sind.
Veröffentlicht von Patricia Lederer PepperPapers Logo Icon 01.08.2026 um 04:51 Uhr

Jetzt ist es offiziell.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juli 2026 die Termine für die beiden Grundsatzverfahren zur Erbschaftsteuer veröffentlicht. Im Oktober 2026 werden die Richter in Karlsruhe über zwei Verfahren verhandeln, die für Erben, Unternehmer und Familienunternehmen von großer Bedeutung sein können.

Wichtig: Im Oktober werden keine Urteile verkündet. Zunächst finden nur die mündlichen Verhandlungen statt. Bis zur späteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vergehen erfahrungsgemäß häufig mehrere Monate.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zwei Grundsatzverfahren zur Erbschaftsteuer
  • Mündliche Verhandlungen am 12. und 13. Oktober 2026
  • Zwei unterschiedliche verfassungsrechtliche Fragestellungen
  • Urteile voraussichtlich erst einige Monate nach den Verhandlungen

12. Oktober 2026: Darf der Bund die Erbschaftsteuer überhaupt so regeln?

Am Montag, 12. Oktober 2026 um 14:00 Uhr beginnt die erste mündliche Verhandlung. Gegenstand ist ein Normenkontrollverfahren des Freistaats Bayern. (Bundesverfassungsgericht)

Dabei geht es um eine grundlegende verfassungsrechtliche Frage:

Durfte der Bund die heutigen Regelungen der Erbschaftsteuer überhaupt in dieser Form erlassen?

Es geht also nicht um die Höhe der Erbschaftsteuer, sondern darum, ob dem Bund für einzelne Regelungen überhaupt die erforderliche Gesetzgebungskompetenz zusteht.

Sollte das Bundesverfassungsgericht Bayern folgen, könnte dies erhebliche Auswirkungen auf die gesetzlichen Grundlagen der Erbschaftsteuer haben.

13. Oktober 2026: Sind die Steuervergünstigungen mit dem Grundgesetz vereinbar?

Bereits einen Tag später, am Dienstag, 13. Oktober 2026 um 10:00 Uhr, folgt die zweite mündliche Verhandlung. (Bundesverfassungsgericht)

Dieses Verfahren betrifft nicht nur Unternehmen, sondern kann auch für private Erben von großer Bedeutung sein.

Im Mittelpunkt steht der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes.

Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die unterschiedlichen steuerlichen Regelungen – insbesondere die Begünstigungen für Betriebsvermögen – mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar sind oder andere Erben ohne ausreichenden sachlichen Grund benachteiligen.

Je nach Ausgang könnte der Gesetzgeber die Erbschaftsteuer erneut grundlegend überarbeiten müssen.

Wann gibt es die Urteile?

Viele Erben hoffen jetzt auf eine schnelle Entscheidung. So schnell wird es allerdings voraussichtlich nicht gehen.

Im Oktober finden zunächst die mündlichen Verhandlungen statt. Das Bundesverfassungsgericht verkündet seine Urteile in der Regel erst einige Zeit später. Deshalb ist eher damit zu rechnen, dass die Grundsatzentscheidungen erst im Jahr 2027 veröffentlicht werden.

Müssen Erben jetzt etwas tun?

Die Veröffentlichung der Verhandlungstermine ändert zunächst nichts an der geltenden Rechtslage.

Wer bereits einen Erbschaftsteuerbescheid erhalten hat, sollte jedoch prüfen, ob er seine Rechte bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts offen halten möchte.

Der erste Schritt ist regelmäßig der Mustereinspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid.

Wurde die Aussetzung der Vollziehung vom Finanzamt abgelehnt, kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht in Betracht kommen.

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Fazit

Mit der Terminierung der beiden mündlichen Verhandlungen beginnt die entscheidende Phase der verfassungsrechtlichen Überprüfung der Erbschaftsteuer.

Noch steht nicht fest, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Klar ist aber: Die beiden Verfahren können weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Erbschaftsteuer haben.

Wir verfolgen die beiden Verfahren für dich weiter und berichten auf PepperPapers News über jede wichtige Entwicklung bis zu den Grundsatzurteilen des Bundesverfassungsgerichts.

Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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