Grundsteuer Aussetzung abgelehnt – anfechtbar!

Das Sächsische Finanzgericht lehnt Aussetzungsanträge ab: Eigentümer sollen zahlen – trotz laufender Musterklagen! Was du jetzt tun kannst, erfährst du hier!
Veröffentlicht von Patricia Lederer 16.04.2025 um 02:21 Uhr

Der Gerichtsbeschluss aus Sachsen sorgt für Aufsehen:
Das Finanzgericht fordert: Eigentümer sollen die neue Grundsteuer jetzt zahlen – auch wenn sich später herausstellt, dass sie verfassungswidrig ist.

Die Begründung? Die Gemeinden brauchen Geld. Dass derzeit bundesweit Musterklagen laufen, spielt für die Richter keine Rolle.

Doch du musst das nicht hinnehmen. Wenn dein Antrag auf Aussetzung abgelehnt wurde, hast du zwei starke Rechtsmittel – ganz ohne Anwalt:


1. Die Anhörungsrüge

Wenn das Gericht deine Argumente ignoriert hat, kannst du das rügen – juristisch korrekt mit einer Anhörungsrüge(§133a Finanzgerichtsordnung). Du hast dafür 2 Wochen Frist ab Zustellung des Beschlusses.

➡️ Deine Anhörungsrüge findest du hier!


2. Die Verfassungsbeschwerde

Das Urteil verletzt deine Grundrechte:

  • Eigentum

  • Gleichheit

  • Anspruch auf ein faires Verfahren

Mit der Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe (§90 Bundesverfassungsgerichtsgesetz) kannst du dich dagegen wehren. Und das Beste: Die Beschwerde ist beim Gericht kostenlos!
Du hast dafür 1 Monat Frist.

➡️ Hol dir deine Verfassungsbeschwerde!


Beide Rechtsmittel – sofort verfügbar auf PepperPapers.de

Du brauchst dafür keinen Anwalt. Beide Schriftsätze sind bei uns im Shop erhältlich, einzeln oder im Privat-Abo, das dir Zugriff auf alle Grundsteuer-Dokumente gibt. Selbstverständlich auch im Pro-Abo, mit dem du Zugriff auf alle PepperPapers Rechtsdokumente hast.

Und: Die Dokumente sind bundesweit einsetzbar, nicht nur in Sachsen.


Lass dir dein Recht nicht nehmen – setz dich jetzt zur Wehr!

Mehr Infos zum Thema findest du in unserem YouTube Video!

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.