Grundsteuer: Ist dein Verfahren jetzt verloren? BFH entscheidet – aber die wichtigsten Fragen bleiben offen

Der BFH hat die Klagen gegen das baden-württembergische Grundsteuermodell abgewiesen. Doch die Urteilsgründe fehlen noch. Warum die Verfahren deshalb keineswegs beendet sind und Eigentümer ihre Rechte jetzt sichern sollten.
Veröffentlicht von Patricia Lederer PepperPapers Logo Icon 04.06.2026 um 04:00 Uhr

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 20.05.2026 die Klagen gegen das baden-württembergische Grundsteuermodell abgewiesen.

Viele Eigentümer werden jetzt denken:

👉 Die Sache ist erledigt.

👉 Die Grundsteuer ist entschieden.

👉 Ein Widerspruch lohnt sich nicht mehr.

Doch genau das ist zu kurz gedacht.

Denn die eigentlichen Urteilsgründe liegen bislang noch gar nicht vor.

Was hat der BFH überhaupt entschieden?

Der Bundesfinanzhof hat die Revisionen gegen das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz zurückgewiesen. Nach der bislang veröffentlichten Pressemitteilung hält der BFH das Modell für verfassungsgemäß.

Die schriftlichen Urteilsgründe wurden jedoch noch nicht veröffentlicht. Und genau dort wird sich zeigen, wie der BFH die entscheidenden Kritikpunkte tatsächlich begründet.

Warum das Urteil Fragen aufwirft

Bereits die Pressemitteilung enthält Aussagen, die viele Eigentümer und Steuerexperten kritisch sehen werden. Der BFH verweist darauf, dass die Grundsteuer ein sogenanntes Massenverfahren sei. Damit akzeptiert das Gericht erhebliche Vereinfachungen und Typisierungen. Doch genau hier beginnt das Problem.

Gleiche Zone – völlig unterschiedliche Grundstücke

Im baden-württembergischen Modell spielt vor allem der Bodenrichtwert eine zentrale Rolle.

Die Praxis zeigt jedoch: Zwei Grundstücke innerhalb derselben Bodenrichtwertzone können einen völlig unterschiedlichen tatsächlichen Wert haben. Trotzdem werden sie steuerlich nahezu gleich behandelt.

Die Frage bleibt: Wie groß dürfen solche Ungenauigkeiten sein, bevor sie gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verstoßen?

Gebäude spielen weiterhin keine Rolle

Ein weiterer Kritikpunkt bleibt bestehen.

Das baden-württembergische Modell berücksichtigt den Bodenwert, nicht aber die tatsächliche Bebauung. Dabei macht es für viele Eigentümer einen erheblichen Unterschied, ob auf einem Grundstück

  • ein modernes Mehrfamilienhaus steht,
  • ein sanierungsbedürftiges Gebäude vorhanden ist oder
  • das Grundstück kaum wirtschaftlich nutzbar ist.

Trotzdem behandelt das Modell viele dieser Fälle ähnlich.

Warum die Verfahren noch nicht beendet sind

Der entscheidende Punkt:

Die vollständigen Urteilsgründe fehlen. Und genau deshalb können die Kläger in den laufenden Musterverfahren derzeit noch keine Verfassungsbeschwerden begründen.

Erst wenn die schriftlichen Urteile veröffentlicht werden, lässt sich analysieren, welche Argumente der BFH tatsächlich verwendet hat. Danach wird sich zeigen, welche verfassungsrechtlichen Angriffspunkte bestehen.

Was Eigentümer jetzt tun sollten

Wer aktuell gegen seine Grundsteuer vorgeht, sollte sein Verfahren nicht vorschnell aufgeben. Denn solange weitere Musterverfahren und mögliche Verfassungsbeschwerden im Raum stehen, bleibt die Rechtslage in Bewegung. Wer jetzt nichts unternimmt, riskiert dagegen, dass sein eigener Bescheid bestandskräftig wird.

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Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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