Grundsteuer: Erste Musterklage in Ostdeutschland
Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass zum Grundsteuer-Bundesmodell nun auch eine erste Musterklage in einem ostdeutschen Bundesland erhoben wurde.
Neue Musterklage
Im Streitfall ist der Steuerpflichtige Eigentümer vier vermieteter Eigentumswohnungen im sächsischen Chemnitz. Es handelt sich um ein denkmalgeschütztes, gut instand gehaltenes Haus in einem Sanierungsgebiet. Auf Grund der Marktlage in der Stadt sind dort bei weitem nicht die Mieten zu erzielen, die das Finanzamt auf Basis des geltenden Grundsteuer-Bundesmodells für die Grundsteuer laut Mietentabelle für das Bundesland ansetzt.
Das Gesetz sieht jedoch keine Möglichkeit vor, dass die Steuerpflichtigen einen niedrigeren Wert der Immobilie für den Einzelfall nachweisen können.
Rechtsschutz für Eigentümer
Die weitere Entwicklung des Gerichtsprozesses bleibt insoweit abzuwarten. Grundsätzlich ist anzuraten, Bescheide über die Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 verfahrensrechtlich offen zu halten. Hier geht’s zum Mustereinspruch Grundsteuer.