Grundsteuer: Hessisches Finanzgericht zweifelt selbst!

Hessisches Finanzgericht entscheidet in erster Instanz, ist sich aber nicht ganz sicher - Das letzte Wort haben höhere Gerichte!
Veröffentlicht von Patricia Lederer 20.02.2025 um 19:52 Uhr

Das Hessische Finanzgericht hat entschieden: Die neue Grundsteuer in Hessen sei verfassungsgemäß (Az. 3 K 663/24). Doch aufgepasst! Das Urteil ist nur die erste Instanz! Die Richter haben die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen, was extrem selten vorkommt. Das bedeutet: Der BFH wird sich mit der Grundsteuer befassen – und am Ende könnte sogar das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Grundsteuer verfassungswidrig ist!

Warum ist das so wichtig für dich als Eigentümer?

  • Ein Urteil eines Finanzgerichts ist nicht das letzte Wort – nur die nächsthöhere Instanz kann endgültig über die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer entscheiden.
  • Die Tatsache, dass die Revision zugelassen wurde, zeigt: Die rechtlichen Zweifel an der neuen Grundsteuer sind begründet!
  • Besonders brisant: Das Finanzgericht behauptet, Eigentümer seien immer reich genug, um die neue Grundsteuer zu zahlen. Denn wer ein Grundstück besitzt, sei automatisch leistungsfähig – so das Gericht. Doch viele Eigentümer erleben gerade das Gegenteil: explodierende Steuerbescheide, die den finanziellen Rahmen sprengen!
  • Wenn der Bundesfinanzhof oder das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer kippen, kannst du nur profitieren, wenn du dich mit Musterwiderspruch und Musterklage abgesichert hast.

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Nur mit dem Mustereinspruch gegen das Finanzamt hältst du deinen Steuerbescheid offen. Nur mit der Klage, falls dein Einspruch abgelehnt wird, kannst du weiterhin von einem positiven Urteil profitieren! Ohne Einspruch oder Klage wird dein Bescheid rechtskräftig – und du zahlst die neue Grundsteuer, egal wie das höchste Gericht entscheidet!

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.