Grundsteuer: Neuer Musterprozess Bundesfinanzhof

Nach einem umstrittenen Urteil des Hessischen Finanzgerichts zieht ein neuer Musterprozess zur Grundsteuer vor den Bundesfinanzhof. Was das für dich bedeutet – jetzt lesen auf PepperPapers.de!
Veröffentlicht von Patricia Lederer 16.04.2025 um 02:56 Uhr

Schon wieder Grundsteuer – und schon wieder ein neuer Musterprozess!

Vor zwei Monaten sorgte das Hessische Finanzgericht mit seinem Urteil zur neuen Grundsteuer für großes Aufsehen. Die Kernaussage: Die Reform sei in Ordnung, da Immobilieneigentümer im Zweifel „reich genug“ seien, die neue Steuerlast zu tragen.

Doch das Gericht war sich offenbar selbst nicht ganz sicher – und hat die Revision gegen das eigene Urteil zugelassen.

Jetzt ist es offiziell: Die Revision wurde eingelegt!

Die Klägerin hat diese Möglichkeit genutzt und Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt. Damit steht fest: Ein weiterer Musterprozess gegen die Grundsteuer ist gestartet!

Der Fall wird jetzt höchstrichterlich geprüft – und damit steigt auch der Druck auf die Politik und Verwaltung, die Reform rechtlich solide und fair zu gestalten.

Was bedeutet das für dich?

  • Die Erfolgsaussichten für eine grundlegende Prüfung der Reform steigen.
  • Wenn du Rechtsmittel über PepperPapers.de eingelegt hast, bleibst du automatisch im Spiel.
  • Du musst nichts weiter tun – wir halten dich auf dem Laufenden.

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Wenn du deinen Bescheid schon hast und Zweifel an der Bewertung oder der Berechnung hast – nutze die Gelegenheit. Auf www.pepperpapers.de kannst du deine Grundsteuer Rechtsdokumente rechtssicher downloaden.

Alle Hintergründe zum neuen Verfahren gibt’s im neuen YouTube-Video. Reinschauen lohnt sich!

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.