Grundsteuer vor Gericht: Bundesfinanzhof verhandelt am 12. November 2025

Der Gerichtstermin steht fest: 12. November 2025 Diese Woche ist es so weit: Am Mittwoch, den 12. November 2025, verhandelt der Bundesfinanzhof (BFH) in München drei Musterklagen zur neuen Grundsteuer.Es geht um das sogenannte Bundesmodell, das in mehreren Bundesländern gilt – und um die Frage,…
Veröffentlicht von Patricia Lederer PepperPapers Logo Icon 11.11.2025 um 15:30 Uhr

Der Gerichtstermin steht fest: 12. November 2025

Diese Woche ist es so weit: Am Mittwoch, den 12. November 2025, verhandelt der Bundesfinanzhof (BFH) in München drei Musterklagen zur neuen Grundsteuer.
Es geht um das sogenannte Bundesmodell, das in mehreren Bundesländern gilt – und um die Frage, ob die neue Berechnung verfassungsgemäß ist.

Drei Verfahren stehen an einem Vormittag auf dem Plan: um 9:30, 10:30 und 11:30 Uhr.
Alle drei Kläger haben denselben Weg hinter sich: Grundsteuererklärung, Steuerbescheid, Einspruch, Klage – und nun die zweite Instanz beim höchsten deutschen Steuergericht.


Wer klagt und warum

Die Kläger:innen stehen stellvertretend für Millionen Eigentümer:innen in Deutschland:

  • Ein Ehepaar aus dem Raum Köln mit einer vermieteten 54 m²-Wohnung,

  • eine Eigentümerin aus Sachsen, die ihre 70 m²-Wohnung selbst bewohnt,

  • und ein Berliner Vermieter, dessen 58 m²-Wohnung direkt an den Bahngleisen liegt – Miete aktuell 5,07 €/m², laut Finanzamt sollen es 9,32 €/m² sein.

Ihr gemeinsames Argument:
Das Bundesmodell der Grundsteuer behandelt ungleiche Immobilien gleich – und verletzt damit den Artikel 3 Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz).

„Ob Wohnung an den Bahngleisen oder Villa im Grünen – alles wird pauschal berechnet. Das widerspricht dem Gleichheitsprinzip“, erklärt Rechtsanwältin Patricia Lederer von PepperPapers.de.


Wie sich Finanzämter derzeit verhalten

Während der Gerichtstermin näher rückt, reagieren die Finanzämter sehr unterschiedlich auf Einsprüche gegen den Grundsteuerbescheid:

  1. Korrektes Vorgehen:
    Das Finanzamt bestätigt den Einspruch und lässt das Verfahren ruhen, bis die Musterprozesse entschieden sind.
    → Das ist der rechtlich richtige Weg.

  2. Fehlerhaftes Vorgehen:
    Einige Finanzämter lehnen Einsprüche ab und erlassen sofort eine Einspruchsentscheidung.
    → Das ist problematisch, denn gegen diese Entscheidung läuft eine einmonatige Klagefrist.

  3. Verwirrende Schreiben:
    Andere Finanzämter schicken mehrseitige Briefe mit dem Satz „Ihren Antrag lehne ich ab“.
    Dabei geht es nicht um den Einspruch selbst, sondern um den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung – also darum, die Zahlung bis zur Entscheidung auszusetzen.
    Wird dieser Antrag abgelehnt, kann beim Finanzgericht ein neuer Antrag gestellt werden.
    In vielen Fällen steht in denselben Schreiben trotzdem, dass das Verfahren ruhend gestellt ist – eine gute Nachricht für Betroffene.


Wie Gemeinden reagieren

Auch die Gemeinden, die die Grundsteuer festsetzen, reagieren unterschiedlich:

  • Stillschweigen: Manche antworten gar nicht – juristisch bedeutet das eine stillschweigende Verfahrensruhe.

  • Ruhendstellung: Andere teilen ausdrücklich mit, dass das Verfahren ruht – korrekt.

  • Ablehnung: Einige lehnen den Widerspruch ab und erlassen einen Widerspruchsbescheid. Dagegen muss innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht erhoben werden.


Und die Gerichte?

Bei den Finanzgerichten zeigt sich ein ähnliches Bild:

  • Viele Gerichte warten ab – das ist juristisch in Ordnung.

  • Manche entscheiden bereits über Anträge auf Aussetzung der Vollziehung und lehnen sie ab.
    In diesen Beschlüssen steht oft: „Dieser Beschluss ist unanfechtbar“.
    Doch das stimmt nicht. Betroffene können:

    1. die Anhörungsrüge (§ 133a FGO) wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs einlegen, oder

    2. die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben.


Was am 12. November in München passiert

Am Mittwoch werden die drei Musterklagen zur mündlichen Verhandlung aufgerufen.
Die Richter:innen des Bundesfinanzhofs führen zunächst in den Sach- und Streitstand ein, fassen die wesentlichen Punkte zusammen und hören die Argumente beider Seiten – Kläger:innen und Finanzamt.

Ein Urteil ist am selben Tag nicht zu erwarten.
Doch Beobachter:innen rechnen damit, dass bereits in der Verhandlung deutlich wird, in welche Richtung das Gericht tendiert:
Hin zu einer möglichen Verfassungswidrigkeit – oder hin zur Bestätigung des neuen Modells.

Alle Infos zu den Grundsteuer Gerichtsterminen am 12. November 2025 erfährst du im neuen Video 🎬 https://youtu.be/DluDRDO-Pko


Fazit

Der 12. November 2025 wird zum Schlüsseltag der Grundsteuer-Reform.
Zwar fällt noch kein Urteil, doch die Richtung ist entscheidend – für Millionen Eigentümer:innen, deren Verfahren derzeit ruhen oder in der Schwebe sind.

PepperPapers.de begleitet die Entwicklungen und erklärt, was die Entscheidungen für Eigentümer:innen, Gemeinden und Finanzämter bedeuten.

  • Ort: Bundesfinanzhof, Ismaninger Straße, München
  • Termine: 9:30 – 11:30 Uhr, Mittwoch, 12. November 2025
  • Thema: Musterklagen zum Bundesmodell der Grundsteuer
  • Quelle: Bundesfinanzhof – Im Fokus: Grundsteuer 👉 https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/

Tipp:
Rechtssichere Muster für Einspruch, Klage und Antrag auf Ruhen des Verfahrens findest du in den PepperPapers Grundsteuer Mustervorlagen.

Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
DE