Grundsteuer: Jetzt ist der Weg nach Karlsruhe frei
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 22. Januar 2026 die vollständigen Urteilsbegründungen zu seinen Entscheidungen zur neuen Grundsteuer veröffentlicht. Damit ist eine entscheidende formale Hürde genommen: Erst mit den vollständigen BFH-Urteilen ist eine Verfassungsbeschwerde zulässig.
Genau diesen Schritt haben die betroffenen Eigentümer bereits angekündigt. Sie wollen den Streit um die neue Grundsteuer vor das Bundesverfassungsgericht bringen – unterstützt unter anderem vom Bund der Steuerzahlersowie vom Eigentümerverband Haus & Grund.
Für Eigentümer ist das ein wichtiges Signal: Die Sache ist nicht beendet.
Warum die Veröffentlichung der Urteilsgründe so wichtig ist
Die Entscheidungen des BFH vom 10. Dezember 2025 lagen bislang nur als Kurzfassungen vor.
Solange die vollständig begründeten Urteile nicht vorliegen, ist eine Verfassungsbeschwerde unzulässig.
Das hat einen einfachen Grund:
Eine Verfassungsbeschwerde muss sich konkret mit der Begründung der letztinstanzlichen Entscheidung auseinandersetzen. Ohne diese Begründung fehlt die formale Grundlage.
👉 Diese Voraussetzung ist jetzt erfüllt.
Mit der formellen Zustellung der Urteilsgründe beginnt die Frist von einem Monat, innerhalb derer die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt werden muss.
Was der BFH entschieden hat – und was nicht
Der BFH hält das sogenannte Bundesmodell der Grundsteuer für verfassungsgemäß.
Er sieht weder formelle noch materielle Verstöße gegen das Grundgesetz und hat deshalb selbst keine Vorlage nach Karlsruhe vorgenommen.
Wichtig für die Einordnung:
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Der BFH entscheidet nicht endgültig über Verfassungsfragen
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Er prüft nur, ob er selbst von einer Verfassungswidrigkeit überzeugt ist
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Diese Einschätzung bindet das Bundesverfassungsgericht nicht
Genau deshalb ist der nächste Schritt nun folgerichtig.
Der nächste Schritt: Verfassungsbeschwerde
Die Kläger haben bereits öffentlich erklärt, dass sie den Weg nach Karlsruhe gehen wollen. Unterstützt werden sie dabei von Organisationen, die die neue Grundsteuer seit Langem kritisch begleiten, insbesondere:
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der Eigentümerverband Haus & Grund
In Karlsruhe wird nicht mehr über einzelne Bewertungsdetails gestritten, sondern über die grundsätzliche Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuerregelungen.
Mit den jetzt veröffentlichten BFH-Urteilsgründen sind die formalen Voraussetzungen für eine Grundsteuer Verfassungsbeschwerde erfüllt.
Entscheidend ist das Bundesverfassungsgericht – nicht die Finanzgerichtsbarkeit
Unabhängig von den BFH-Entscheidungen gilt:
Über die Frage, ob die neue Grundsteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist, entscheidet nicht die Finanzgerichtsbarkeit, sondern allein das Bundesverfassungsgericht.
Erst Karlsruhe hat das letzte Wort. Ob die neue Grundsteuer tatsächlich Bestand hat oder erneut nachgebessert werden muss, ist deshalb weiterhin offen.
Wie die neue Grundsteuer grundsätzlich aufgebaut ist, welche Verfahren aktuell laufen und was Eigentümer jetzt beachten sollten, erklärt der große Grundsteuer-Leitfaden von PepperPapers.
Was bedeutet das für dich als Eigentümer?
Solange das Bundesverfassungsgericht nicht entschieden hat, bleibt die Rechtslage offen. Wer von der neuen Grundsteuer betroffen ist, sollte deshalb darauf achten, dass eigene Bescheide nicht bestandskräftig werden.
Denn nur offene Bescheide können später von einer positiven Entscheidung aus Karlsruhe profitieren.
Das gilt ausdrücklich auch jetzt – nach den BFH-Entscheidungen.
Musterwiderspruch bei neuen Grundsteuerbescheiden
Wer aktuell einen neuen Grundsteuerbescheid erhält, sollte prüfen, ob ein Widerspruch sinnvoll ist. Dafür stellt PepperPapers einen Musterwiderspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde zur Verfügung.
Der Musterwiderspruch hilft dabei, den eigenen Bescheid offen zu halten, solange die verfassungsrechtliche Klärung noch aussteht.
Fazit: Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen
Die Veröffentlichung der BFH-Urteilsbegründungen ist kein Schlussstrich, sondern der Startpunkt für die verfassungsrechtliche Prüfung der neuen Grundsteuer.
👉 Der Weg nach Karlsruhe ist jetzt frei.
👉 Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
Für Eigentümer bedeutet das: informiert bleiben, Bescheide prüfen und Rechte sichern.
Quelle:
Bundesfinanzhof, Urteile vom 12.11.2025
Az. II R 25/24, II R 31/24, II R 3/25 (Urteilsgründe veröffentlicht am 22. Januar 2026)