Krank machen nach der Kündigung! Erlaubt?

Hast du jemals darüber nachgedacht, deinen Job zu kündigen, weil der Arbeitsplatzstress einfach unerträglich wurde? Wenn ja, bist du nicht allein.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 20.12.2023 um 11:34 Uhr

Viele Menschen befinden sich in der Situation, dass sie ihren Arbeitsplatz aufgrund der zu hohen Belastung kündigen möchten. Aber was, wenn die Kündigung nicht sofort wirksam wird und du eine Kündigungsfrist einhalten musst, die sich über Wochen, einen Monat oder sogar mehrere Monate erstreckt? In solchen Momenten kann die Idee aufkommen, sich krankschreiben zu lassen, um die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist abzuwarten. Doch ist das erlaubt? Ein aktuelles Gerichtsurteil gibt uns wichtige Einblicke in dieses Thema.

Der Fall des Assistenzarztes

In diesem Fall ging es um einen Assistenzarzt, der monatlich 4.500 € brutto verdiente. Er beschloss zu kündigen und reichte seine Kündigung am 28. Februar ein, mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, die am 31. März enden sollte. In den ersten zwei Wochen nach seiner Kündigung arbeitete er noch, bis Mitte März. Dann entschied er sich jedoch, sich krankschreiben zu lassen, indem er einen Attest, den berühmten gelben oder neuerdings rosa Schein, von seinem Arzt erhielt. Doch sein Arbeitgeber bezweifelte die Echtheit der Krankmeldung und warf ihm vor, die Krankheit vorgetäuscht zu haben.

Das sagen die Arbeitsgerichte

Der Fall landete schließlich vor dem Arbeitsgericht. Die Firma argumentierte, dass das Büro des Assistenzarztes extrem aufgeräumt und keine persönlichen Gegenstände darin zu finden waren. Außerdem endete die Krankmeldung genau an dem Tag, an dem die Kündigungsfrist ablief. Das Arbeitsgericht entschied in erster Instanz zu Gunsten des Arbeitnehmers. Das Gericht stellte fest, dass er Anspruch auf seinen Lohn hatte, da er die erforderliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht hatte.

Doch die Firma gab sich mit der Entscheidung nicht zufrieden und ging in Berufung. Der Fall landete anschließend vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern. Auch in der zweiten Instanz entschieden die Richter erneut zugunsten des Arbeitnehmers. Sie erklärten, dass die objektive Beweiskraft des ärztlichen Attests den subjektiven Eindruck der Firma übertraf. Es sei nicht relevant, an welchem Wochentag die Krankmeldung endete, sondern was auf der Bescheinigung selbst stand.

Fazit

Es ist also in Deutschland erlaubt nach der Kündigung krank zu werden, solange du tatsächlich krank bist und ein ärztliches Attest vorlegst. Wenn du jedoch absichtlich krankmachst, um die Kündigungsfrist zu umgehen, begehst du einen Betrug – nicht nur gegenüber deinem Arbeitgeber, sondern auch gegenüber deiner Krankenversicherung, da diese die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers zurückerstattet.

Insgesamt zeigt dieses Urteil, dass es einen Unterschied zwischen echter Krankheit und absichtlichem Vortäuschen von Krankheit gibt und dass die Konsequenzen für letzteres schwerwiegend sein können. Du solltest also immer ehrlich und fair handeln, auch wenn die Versuchung groß ist, sich krankschreiben zu lassen, um dem Stress am Arbeitsplatz zu entkommen.

Wenn du auch in der Situation bist, deinen Arbeitsplatz kündigen zu wollen oder zu müssen, dann nutze gerne unser Kündigungsschreiben für deinen Arbeitsvertrag: So kündigst du deinen Arbeitsvertrag

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin TaxPro GmbH

Patricia Lederer ist Geschäftsführerin der TaxPro Rechtsanwalts GmbH. Sie ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Patricia Lederer ist spezialisiert auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit und beim Bundesfinanzhof.