Krypto & Steuern: LiFo erlaubt

Gewinne aus dem Krypto-Handel? Dann solltest du das aktuelle Urteil des FG Nürnberg und die neuen Vorgaben des BMF kennen. Fehler bei der Steuer können teuer werden.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 14.06.2025 um 08:00 Uhr

Krypto-Handel: Was du jetzt steuerlich beachten musst

Der Handel mit Kryptowerten wie Bitcoin, Ethereum oder Monero boomt und rückt damit immer stärker in den Fokus der Finanzverwaltung. Wer Gewinne erzielt, muss diese korrekt versteuern. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Nürnberg sowie neue Hinweise des Bundesfinanzministeriums zeigen: Die Anforderungen an private Anleger sind hoch und Fehler können teuer werden.

Private Veräußerungsgeschäfte: Die Ein-Jahres-Regel zählt

Kryptowerte gelten steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter“. Wer sie verkauft, bevor ein Jahr seit dem Kauf vergangen ist, muss Gewinne (oder Verluste) als sonstige Einkünfte in der Steuererklärung angeben. Wer länger hält, bleibt steuerfrei, zumindest als Privatperson.

Doch Achtung: Die Finanzverwaltung wertet derzeit systematisch Daten großer Krypto-Handelsplattformen aus. Wer seine Gewinne nicht korrekt angegeben hat, riskiert Nachzahlungen und unter Umständen auch steuerstrafrechtliche Konsequenzen.

Dokumentation ist Pflicht – Software dringend empfohlen

Das Finanzgericht Nürnberg hat kürzlich bestätigt, dass auch bei Kryptowerten die Gewinne aus Veräußerungen steuerpflichtig sein können, unabhängig davon, ob es sich um Utility Token, Security Token oder klassische Coins handelt. Entscheidend ist: Es gibt einen Markt, einen Preis, also steuerliche Relevanz.

Spannend: Das Gericht erlaubt ausdrücklich auch die LiFo-Methode (last in, first out) zur Ermittlung der Gewinne, nicht nur die von der Finanzverwaltung bevorzugte FiFo-Methode. Vorausgesetzt, sie wird korrekt angewendet und ist nachvollziehbar dokumentiert.

Das bedeutet in der Praxis: Nutze eine Krypto-Tracking-Software, die deine Transaktionen dokumentiert, Kurse nachvollziehbar erfasst und eine saubere Besteuerungsgrundlage liefert.

Was du jetzt unbedingt tun solltest

Die Finanzverwaltung macht klar: Wer auf ausländischen Handelsplattformen aktiv ist, muss erweiterte Mitwirkungspflichten erfüllen. Du musst nicht nur die Daten offenlegen, sondern sie selbst beschaffen und verständlich aufbereiten. Fehlen Transaktionsdaten (etwa wegen Plattformpleite oder Hacker-Angriff), trägt der Steuerpflichtige das Risiko.

Dazu gehören:

  • Vollständige Transaktionsübersichten

  • Klar erkennbare Zuordnung der Wallets

  • Dokumentierte Kurse & Bewertungsverfahren

  • Plausible Steuerreports mit Einstellungen

Fehlt es daran, droht die Schätzung und damit oft eine höhere Steuerlast.

Fazit: Wer Krypto handelt, muss steuerlich mitspielen

Der Krypto-Handel ist kein rechtsfreier Raum. Gewinne aus kurzfristigen Trades sind steuerpflichtig und die Finanzverwaltung schaut genau hin. Sorge daher frühzeitig für eine saubere Dokumentation deiner Trades, nutze eine geeignete Tracking-Software und sichere dir bei Bedarf steuerliche Beratung.

Wichtig: Auch bei geringem Handelsvolumen gilt: Erklären statt ignorieren.

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Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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