Mehr Mindestlohn und Minijob 2025

Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Grenze. Sowohl für den Mindestlohn als auch für den Minijob. Das solltest du wissen.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 30.11.2024 um 22:21 Uhr

Mindestlohn steigt zum 1.1.2025 und ebenso die Minijob-Grenze

Zum 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 € je Stunde (aktuell 12,41 € je Stunde). Entsprechend wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 556 € pro Monat angehoben und der Übergangsbereich (für sog. Midijobs) liegt bei 556,01 € bis 2 000 €.

PepperPapers Hinweis für dich:

Ggf. sind abweichende (höhere) Branchenmindestlöhne zu beachten. Auch diese steigen teilweise zum 1. Januar 2025 an, so z.B. im Elektrohandwerk und in der Pflegebranche. Branchenmindestlöhne sind Mindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern in einem Tarifvertrag ausgehandelt und dann für allgemeingültig erklärt werden. Diese Branchenmindestlöhne gelten für alle Unternehmen und Betriebe einer Branche, auch wenn sie nicht tarifgebunden sind.

PepperPapers Handlungsempfehlung:

Kontrolliere, ob eine Anhebung des vereinbarten Lohns auf den ab 1. Januar 2025 geltenden Mindestlohn notwendig ist. Arbeitnehmer, die ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (mit entsprechender Absicherung, z.B. Krankenversicherungsschutz) wünschen, müssen ab dem 1. Januar 2025 einen Bruttoverdienst von mindestens 556,01 € haben. Auch insoweit ist ggf. eine Anpassung erforderlich.

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.