Meldung an die Bundesbank! Das musst du beachten!

Hast du in den letzten drei Jahren eine Überweisung aus dem Ausland erhalten oder eine Überweisung getätigt die über 12.500 Euro lag? Die Details liest du in unserem Blog.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 29.09.2023 um 18:30 Uhr

1. Meldepflicht von Geldtransaktionen

Die Bundesbank in Deutschland verlangt, dass Geldtransaktionen, die einen bestimmten Betrag überschreiten, gemeldet werden. Diese Schwelle liegt bei 12.500 Euro pro Transaktion. Wenn du Geld aus dem Ausland empfängst oder ins Ausland überweist und der Betrag dieser Transaktion diese Grenze überschreitet, musst du dies der Bundesbank melden. Dies betrifft auch Konten bei z. B. PayPal und Wise.

2. Was musst du bei der Meldung angeben

Bei der Meldung an die Bundesbank musst du Details zur Transaktion angeben, einschließlich des Betrags, des Herkunfts- oder Ziellandes des Geldes und des Verwendungszwecks. Es ist wichtig, genaue und korrekte Informationen bereitzustellen.

3. Die Frist zur Meldung

Die Meldung an die Bundesbank muss bis zum siebten Kalendertag des Monats erfolgen, der auf den Monat folgt, in dem die Transaktion stattgefunden hat. Dieser Stichtag ist wichtig, um die rechtzeitige Einreichung sicherzustellen.

4. Was droht bei verpasster Frist zur Meldung

Wenn du die Meldepflicht verletzt, indem du Transaktionen nicht gemeldet oder nicht fristgerecht gemeldet hast, riskierst du eine Strafe von bis zu 30.000 Euro.

Diese Strafe riskierst du pro Verstoß. Also bei jeder nicht gemeldeten Transaktion. Zudem kann diese Strafe bis zu drei Jahre nach der jeweiligen Transaktion verhängt werden.

5. Unterschied zwischen Privatpersonen und Unternehmen

Die Meldepflicht gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, aber die Regeln können je nach Status variieren. Unternehmen müssen regelmäßig melden, selbst wenn keine Transaktionen stattgefunden haben.

6. Wie kannst du die Meldung vornehmen

Du kannst die Meldung sowohl telefonisch als auch online vornehmen. Die Bundesbank stellt ein Meldeportal zur Verfügung, das für die Meldung von Transaktionen genutzt werden kann. Private Personen können auch telefonisch melden, während Unternehmen dies normalerweise über das Online-Portal tun. Bei der Meldung über das Online-Portal erhältst du nach der Anmeldung ein Passwort, das wichtig ist, um sich im Meldeportal der Bundesbank einzuloggen.

Bitte beachte, dass du für die Anmeldung einige Tage einkalkulieren solltest, da du nach der Anmeldung im Portal ein Antragsformular erhältst, welches du unterschrieben an die Bundesbank zurücksenden musst.

8. Meldung an Werktagen

Es ist ratsam, die Meldung an einem Werktag und nicht nachts oder am Wochenende durchzuführen, da das Meldeportal der Bundesbank zu bestimmten Zeiten nicht erreichbar ist.

Die Einhaltung dieser Meldepflichten ist entscheidend, um rechtliche Probleme und Strafen zu vermeiden. Wenn du unsicher bist, ob eine Transaktion gemeldet werden muss, kannst du dies bei deinem Steuerberater erfragen oder dich von uns beraten lassen.

Ein telefonisches Beratungsgespräch kannst du jederzeit hier buchen: Du brauchst eine individuelle Erstberatung?

9. Ich habe die Frist verpasst / Ich habe Transaktionen in der Vergangenheit nicht gemeldet

Du hast dich sicher die ganze Zeit gefragt, was du nun eigentlich tun kannst, wenn du die Frist verpasst hast oder bereits Transaktionen in den Vorjahren nicht gemeldet hast.

Dazu benötigst du dringend anwaltliche Unterstützung. Du fragst dich warum?

Das ist ganz klar! In diesen Fällen musst du eine Nachmeldung abgeben. Dies ist aber nicht ohne Weiteres möglich, da in diesem Fall eine Selbstanzeige nötig ist.

Diese muss individuell sein und klar hervorheben, weshalb du diesen Fehler in Zukunft vermeidest.

Solltest du dich in dieser Situation befinden, raten wir dir klar zu einer Erstberatung, um entsprechende Handlungsmöglichkeiten und den Handlungsbedarf mit dir abzuklären.

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin TaxPro GmbH

Patricia Lederer ist Geschäftsführerin der TaxPro Rechtsanwalts GmbH. Sie ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Patricia Lederer ist spezialisiert auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit und beim Bundesfinanzhof.