Mini-Ausbildung und dann? Kindergeld-Check

Studium nach Kurzausbildung: Zählt das als erster Beruf? Gerichtsurteil mit Signalwirkung für viele Familien.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 10.04.2025 um 17:17 Uhr

Hintergrund: Wann endet der Anspruch auf Kindergeld?

Nach dem 18. Geburtstag gibt’s Kindergeld nur noch unter bestimmten Voraussetzungen – z. B. während einer Ausbildung oder eines Studiums.
Doch was genau zählt eigentlich als „Berufsausbildung“?

Diese Frage ist wichtig, denn wenn bereits eine erste abgeschlossene Berufsausbildung vorliegt, kann das den Anspruch auf Kindergeld beenden.

Ein aktueller Fall zeigt, dass die Antwort nicht immer so eindeutig ist – besonders, wenn zwischen Ausbildung und Studium gewechselt wird.

Der Fall: Drei Monate Sanitäterin, danach Jurastudium

Eine Mutter beantragte Kindergeld für ihre Tochter, die nach dem Abitur eine dreimonatige Ausbildung zur Rettungssanitäterin abgeschlossen und anschließend ein Jurastudium begonnen hatte. Der Antrag wurde abgelehnt – Begründung: Die Tochter habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, und damit sei kein Anspruch mehr gegeben.

Doch das Finanzgericht Münster sah das anders.

Was gilt als Berufsausbildung?

Das Gericht stellte klar: Eine Ausbildung muss gewisse Mindeststandards erfüllen, um als „erste abgeschlossene Berufsausbildung“ zu gelten. Konkret heißt das:

  • mindestens 12 Monate Dauer
  • Vollzeit-Ausbildung
  • Abschlussprüfung

Diese Kriterien waren bei der dreimonatigen Sanitäterausbildung nicht erfüllt.
Ergebnis: Die Ausbildung zählt nicht als erste Berufsausbildung, das Kindergeld kann für die Zeit des Studiums weiterhin gezahlt werden.

Warum das Urteil wichtig ist

In der Praxis absolvieren viele junge Menschen kurze Lehrgänge oder Einstiegsausbildungen, etwa im Gesundheitswesen oder im sozialen Bereich, bevor sie ein Studium beginnen. Dieses Urteil stellt klar: Nicht jede Ausbildung zählt steuerlich sofort vollwertig.

 Aber Achtung: Die Sache ist noch nicht entschieden

Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, der Bundesfinanzhof (Az. III R 31/24) wird nun klären, ob die Entscheidung des Finanzgerichts Bestand hat. Dort liegt auch ein weiterer ähnlicher Fall.

Unser Tipp:

Wenn dein Kind nach einer kurzen Ausbildung ein Studium beginnt, lohnt sich ein genauer Blick auf die Anspruchsregeln beim Kindergeld.

Wir unterstützen dich gerne dabei, die steuerlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen – schnell, verständlich und rechtssicher.

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.