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Neue schwarze Liste Finanzamt!

Ist alles was mit dem Ausland zu tun hat, verdächtig beim Finanzamt? Die neue schwarze Liste vom Bundesfinanzministerium sieht auf den ersten Blick so aus, als ob das nur bestimmte Länder betrifft.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 04.11.2024 um 23:24 Uhr

Das Bundesfinanzministerium hat die neue schwarze Liste für 2024 veröffentlicht. Diese Liste führt Länder auf, in denen Geschäfte nach Ansicht des Finanzamts besonders risikobehaftet sind, wenn es um Steuerhinterziehung geht. Wer hier Geschäfte tätigt, wird schnell zum Verdachtsfall. Doch was bedeutet das genau für dich und was können Betroffene tun? Hier sind die drei wichtigsten Fakten:

1. Wer steht auf der Liste?

Aktuell umfasst die Liste elf Länder, darunter bekannte Steuerparadiese wie Palau und die Amerikanischen Jungferninseln. Diese Liste hat das Bundesfinanzministerium am 10.Oktober 2024 bekanntgegeben. Sie trägt den Titel: Dritte Verordnung zur Änderung der Steueroasen-Abwehrverordnung.

2. Warum ist die Liste nur die halbe Wahrheit?

Doch der Verdacht betrifft nicht nur diese „üblichen Verdächtigen“. Aus Sicht des Finanzamts ist jede Auslandsgeschäftsbeziehung potenziell verdächtig, egal ob in anderen Kontinenten, oder ob in Ländern der Europäischen Union, wie beispielsweise mit Frankreich, Spanien oder Polen. Geschäfte im Ausland, auch mit europäischen Nachbarn, unterliegen strenger Prüfung. Das Finanzamt nutzt Daten aus Umsatzmeldungen und internationalen Kontobewegungen, um Auffälligkeiten zu identifizieren. Steuerpflichtige mit Auslandsgeschäften sollten darauf vorbereitet sein, bei Prüfungen zusätzliche Nachweise zu liefern.

3. Was kannst du tun, wenn du Geschäfte mit dem Ausland machst?

Lege Einspruch gegen die Post vom Finanzamt ein! Wer als Steuerpflichtiger auf der Liste steht oder vom Finanzamt zur Vorlage von Unterlagen aufgefordert wird, sollte rechtlich gegensteuern und Einspruch einlegen. Auf PepperPapers.de findest du dafür Mustereinsprüche, die du einfach anwenden kannst. So sicherst du dich rechtlich ab und zeigst dem Finanzamt klar, dass du deine Rechte kennst.

Die neue Schwarze Liste zeigt: Das Finanzamt schaut bei Auslandsaktivitäten genau hin. Du solltest daher vorbereitet sein und dich im Ernstfall verteidigen.

Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.