Neue Urteile zur Grundsteuer vom Bundesfinanzhof
Gute Nachrichten für Immobilienbesitzer: Der Bundesfinanzhof hat am 13. Juni 2024 seine Urteile zur Grundsteuer veröffentlicht (Aktenzeichen II B 78/23 und II B 79/23). Die höchsten deutschen Steuerrichter haben den Eigentümern Recht gegeben und damit Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuerregelungen bestätigt.
Was bedeutet das für dich?
Der Bundesfinanzhof hat die Paragrafen des Grundsteuerreformgesetzes und des Bewertungsgesetzes genau unter die Lupe genommen und verfassungskonform ausgelegt. Das bedeutet, dass die aktuelle Regelung, alle Immobilien gleich zu bewerten, nicht rechtens ist. Du musst die Möglichkeit haben, einen niedrigeren Wert nachzuweisen, wenn die Bewertung des Finanzamts überhöht ist.
Was kommt jetzt auf die Finanzämter zu?
Mit dieser Entscheidung könnten Millionen Einsprüche gegen die neuen Grundsteuerbescheide auf die Finanzämter zukommen. Das Verfahren zur Nachweisführung eines niedrigeren Wertes ist jedoch noch nicht klar geregelt und könnte zu erheblichen administrativen Herausforderungen führen.
Was solltest du tun?
Wenn du von der neuen Grundsteuer betroffen bist, lohnt es sich, Einspruch einzulegen. Nutze hierfür den PepperPapers Grundsteuer Mustereinspruch, bei Einhaltung deiner Einspruchsfrist. Sollte deine Einspruchsfrist abgelaufen sein, kannst du mit einem weiteren PepperPapers Rechtsdokument einen Antrag stellen, um dein Ziel erreichen zu können.
Wie geht es weiter?
Obwohl der Bundesfinanzhof entschieden hat, sind noch viele Fragen offen. Insbesondere, wie genau der Nachweis eines niedrigeren Immobilienwerts erfolgen soll und welche Nachweise die Finanzämter akzeptieren müssen. Diese Unsicherheiten müssen in den kommenden Monaten geklärt werden, bevor die neue Grundsteuer im Januar 2025 in Kraft tritt.
Bleib informiert und bereite dich vor, damit du deine Rechte als Immobilienbesitzer wahren kannst. Abonniere unseren Kanal und besuche PepperPapers.de für aktuelle Informationen und Unterstützung im Umgang mit der neuen Grundsteuer.