Neues Urteil zur Grundsteuer am 11. Juni 2024

Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist anderer Meinung als das Finanzgericht Rheinland-Pfalz
Veröffentlicht von Patricia Lederer 11.06.2024 um 20:16 Uhr

Das Finanzgericht Stuttgart hat am 11. Juni 2024 Klagen zur neuen Grundsteuer abgeschmettert. Das Urteil besagt, dass bei der neuen Grundsteuer nur der Wert des Grundstücks zählt – Gebäude darauf spielen keine Rolle. Eigentümer befürchten massive Steuererhöhungen und haben deshalb geklagt.

Klagen abgewiesen – der Kampf geht weiter

Die Richter stellten sich auf die Seite der Finanzverwaltung. Doch die Kläger aus Stuttgart und Karlsruhe, unterstützt vom Steuerzahlerbund und Haus & Grund, kündigten an, in die nächste Instanz zu gehen. Es wird erwartet, dass der Streit letztlich vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Denn die Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer werden immer lauter.

Das Bodenwertmodell und seine Probleme

Das Bodenwertmodell in Baden-Württemberg berechnet die Grundsteuer nur anhand der Grundstücksfläche und den neuen Bodenrichtwerten. Dadurch kann es passieren, dass große Mietshäuser und Villen die gleiche Steuer zahlen wie kleine Eigenheime. Besonders für Eigentümer kleiner Häuser mit Garten könnte das teuer werden, wenn die Kommunen den Hebesatz nicht senken.

Gericht hält Modell für verfassungskonform

Das Gericht entschied, dass es zulässig sei, nur Grund und Boden zu belasten und nicht die darauf stehenden Gebäude. Das Landesgesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Kläger müssen die Verfahrenskosten tragen, können jedoch in höherer Instanz anfechten.

Beispiel aus Stuttgart

Die Kläger aus Stuttgart befürchten drastische Kostensteigerungen. Aktuell zahlen sie 200 Euro Grundsteuer pro Jahr, ab 2025 könnten es 2.850 Euro werden – das Vierzehnfache. Als Rentner könnten sie diese Belastung kaum tragen. Ihr renoviertes Haus aus dem Jahr 1938 sei ihre Altersvorsorge, die nun durch die neue Grundsteuer bedroht wird.

Fazit

Die neue Grundsteuer sorgt für erhebliche Rechtsunsicherheit. Anders als das heutige Urteil aus Stuttgart hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz im November 2023 erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der neuen Grundsteuer deutlich gemacht. Wir raten dir daher: Sichere dich ab! Lege gegen deinen Grundsteuerbescheid vom Finanzamt auf jeden Fall Einspruch ein. Das kannst du mit unserem Mustereinspruch Grundsteuer 2024 ganz locker machen. Damit profitierst du davon, wenn die Grundsteuer in der letzten Instanz für verfassungswidrig erklärt werden sollte.

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin TaxPro GmbH

Patricia Lederer ist Geschäftsführerin der TaxPro Rechtsanwalts GmbH. Sie ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Patricia Lederer ist spezialisiert auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit und beim Bundesfinanzhof.