Nicht dabei und trotzdem abstimmen

Mit der richtigen Vollmacht bist du auch dann in der Eigentümerversammlung vertreten, wenn du selbst nicht teilnehmen kannst. So bleibt deine Stimme nicht ungenutzt.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 04.07.2025 um 20:00 Uhr

Eigentümerversammlung ohne dich. So bleibt deine Stimme nicht ungenutzt

Nicht jeder kann immer persönlich an der Eigentümerversammlung teilnehmen. Ob aus zeitlichen Gründen, wegen Krankheit oder weil du im Ausland bist. Deine Stimme als Eigentümer zählt trotzdem. Damit du sicherstellst, dass deine Interessen vertreten werden, gibt es die PepperPapers Vollmacht für die Eigentümerversammlung.

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Was bietet dir dieses Rechtsdokument

Mit dieser rechtssicheren Vollmacht kannst du eine Person deines Vertrauens beauftragen, dich in der Eigentümerversammlung zu vertreten. Du bestimmst, ob die Vertretung für alle Tagesordnungspunkte gelten soll oder nur für einzelne Themen. So bleibt dein Mitspracherecht gewahrt, auch wenn du selbst nicht anwesend bist.

Diese Vollmacht ist ideal für:

  • Eigentümer, die nicht teilnehmen können
  • Bevollmächtigung von Verwaltern, Miteigentümern oder Nachbarn
  • Gezielte Abstimmungen zu Themen wie Hausgeld, Modernisierung oder Sanierung
  • Organisation von Stimmenmehrheiten bei wichtigen Beschlüssen

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Warum ist das wichtig

Beschlüsse der Eigentümerversammlung wirken sich direkt auf dein Eigentum und deine finanziellen Verpflichtungen aus. Wer nicht vertreten ist, riskiert Entscheidungen ohne eigenen Einfluss. Mit einer klaren und rechtssicheren Vollmacht kannst du das vermeiden.

Du regelst einfach:

  • Wer dich vertritt
  • Für welche Themen oder Beschlüsse die Vollmacht gilt
  • Ob die Vertretung umfassend oder gezielt eingesetzt wird

Fazit

Mit der richtigen Vollmacht bleibt dein Eigentum nicht stimmlos. Du bist vertreten, auch wenn du nicht vor Ort bist. Klar, rechtssicher und ohne Aufwand.

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Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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