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Symboldbild BFH stärkt Firmen bei Umsatzsteuer-Panne
06.05.2025

BFH stärkt Firmen bei Umsatzsteuer-Panne

Umsatzsteuer muss meist im Jahr der Leistung abgeführt werden – nicht erst bei Zahlung. Wer versehentlich später versteuert, kann das laut BFH auch nachträglich korrigieren – trotz verjährter Altjahre.
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