Reaktion der Schufa – Unsere Antwort!

Die Schufa hat inzwischen bei vielen unserer Kunden auf das Rechtsdokument geantwortet. Hast du ein Ablehnungsschreiben erhalten? Wir sagen dir was du tun kannst.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 08.01.2024 um 18:30 Uhr

Das Urteil gegen die Schufa vom Europäischen Gerichtshof vom 7. Dezember 2023 (Aktenzeichen C-634/21) hat große Wellen geschlagen und stellt einen schweren Schlag gegen die Schufa dar.

Dieses Urteil bildet auch die Grundlage für unser Rechtsdokument Schufa muss deine Daten löschen. Mittlerweile hat die Schufa vielen unserer Kunden eine Antwort zukommen lassen, die Verunsicherung hervorruft.

Es ist jedoch wichtig, sich davon nicht verunsichern zu lassen! Warum, erklären wir dir im Folgenden.

Serienbrief der Schufa

Aus der bisherigen Resonanz unserer Kunden, die eine Ablehnung von der Schufa erhalten haben, ist deutlich ersichtlich, dass es sich dabei um einen Serienbrief handelt.

Aber ist dieser Brief aussagekräftig? – Nein.

Denn die Schufa geht weder auf deine individuellen Forderungen aus unserem Rechtsdokument ein, noch auf die Kernpunkte des Urteils des Europäischen Gerichtshofs ein, das sowohl die Rechte der Verbraucher als auch der Gewerbetreibenden stärken soll.

Im Brief ist immer wieder die Rede von „pauschalen“ Ansprüchen, die nicht gegeben sind. Dein Recht und Anspruch sind nicht pauschal!

Dein Anspruch auf Löschung deiner Daten

Du hast das individuelle Recht, der Verarbeitung deiner Daten nach der Datenschutzgrundverordnung zu widersprechen.

Die Schufa muss also Nachweise erbringen, die deinem individuellen Recht auf Löschung überwiegen. Tut sie das nicht, steht dir die Löschung deiner Daten zu.

Dein Anspruch auf nicht-automatisiertes Scoring

Die Schufa schreibt in ihrem Brief, dass die Berechnung und Verwendung eines Scorewerts zulässig ist.

Diese Aussage ist jedoch nur die halbe Wahrheit. Die Schufa entscheidet bereits über deine Bonität, indem sie diesen Wert vollautomatisiert erstellt. Dies ist jedoch nur unter engen Voraussetzungen zulässig.

Auch hier liegt die Beweispflicht bei der Schufa, dass diese Voraussetzungen vorliegen. Andernfalls steht dir dein individueller Unterlassungsanspruch zu!

Dein Anspruch auf die Einsicht in deine gespeicherten Daten

Auf deine Forderung, dir eine Kopie deiner Daten zukommen zu lassen, geht die Schufa nicht ein. Sie bietet dir an, eine Kopie deiner personenbezogenen Daten zu bestellen.

Jedoch kommt sie damit der eigentlichen Forderung nicht nach. Sie muss dir die Daten liefern!

Du siehst also, dieses Antwortschreiben suggeriert dir, dass du nicht die Rechte hast, die du mit deinem Schreiben forderst.

Was du nun tun kannst

Wenn du dieses Schreiben von der Schufa erhalten hast, solltest du dich nicht entmutigen lassen. Der Druck gegen die Schufa ist groß und wird weiter wachsen.

Die Schufa hat natürlich das Recht, sich zu verteidigen, und der Serienbrief ist der einfachste Weg, um Forderungen und individuelle Ansprüche abzublocken.

Damit solltest du jedoch nicht zufrieden geben und weiter auf dein individuelles Recht zur Löschung deiner Daten und zur Unterlassung des Scorings bestehen.

Dazu haben wir ein Folgedokument für dich bereitgestellt, welches deinen Anspruch nachdrücklich begründet. Wir können dir natürlich keine Erfolgsgarantie geben. Es geht jedoch darum, deine Rechte geltend zu machen und einzufordern.

Du findest das Dokument hier: SCHUFA blockt ab – du bestehst auf dein Recht

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.