Rentner und Steuern: Das gilt jetzt

Wer im Ruhestand mehr als 12.096 € im Jahr einnimmt, muss meist eine Steuererklärung abgeben. Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig – nur der einmalige Rentenfreibetrag bleibt dauerhaft steuerfrei.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 26.05.2025 um 08:00 Uhr

Steuerpflicht im Ruhestand: Wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen

Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen seit 2005 schrittweise der Besteuerung. Der sogenannte Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und bleibt dauerhaft gleich. Wer also 2005 oder früher in Rente ging, versteuert 50 % seiner Rentenzahlungen. Für Neurentner ab 2006 steigt dieser Anteil jährlich – bei Rentenbeginn 2024 liegt er bereits bei 83 %.

Wichtig zu wissen: Nur der Rentenfreibetrag bleibt dauerhaft steuerfrei. Alle künftigen Rentenerhöhungen sind voll zu versteuern – auch wenn sich der persönliche Bedarf nicht ändert.

Doch wann genau muss eine Steuererklärung abgegeben werden?

Entscheidend ist, ob das zu versteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt. Für 2024 liegt dieser bei 11.784 € für Ledige bzw. 23.568 € für Ehepaare. Wird dieser Betrag überschritten, besteht grundsätzlich Erklärungspflicht – auch dann, wenn unterm Strich keine Nachzahlung droht.

Für die Prüfung müssen folgende Beträge berücksichtigt werden:

  • der steuerpflichtige Teil der Rente (abzüglich Rentenfreibetrag und 102 € Werbungskostenpauschale),

  • ggf. weitere Einkünfte wie Mieteinnahmen oder Betriebsrenten,

  • abzüglich Sonderausgaben wie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,

  • außergewöhnliche Belastungen, etwa hohe Krankheitskosten oder Spenden.

Kapitalerträge wie Zinsen oder Dividenden müssen übrigens nicht angegeben werden, wenn sie bereits durch die Bank mit Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) versteuert wurden und unter dem Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 € bei Ehegatten) bleiben.

Nebeneinkünfte im Alter – was gilt steuerlich?

  • Minijobs sind pauschal versteuert und lösen keine Erklärungspflicht aus.

  • Reguläre Beschäftigungen dagegen schon: Wird zusätzlich zur Rente ein steuerpflichtiger Arbeitslohn bezogen, und übersteigen weitere Einkünfte (nach Abzug von 102 €) 410 € pro Jahr, muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

Tipp: Eine vereinfachte Steuererklärung steht Rentnern zur Verfügung – sie spart Zeit und Nerven. Wer sich unsicher ist, sollte jährlich prüfen (lassen), ob eine Erklärung nötig ist – insbesondere nach Rentenerhöhungen.

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.