Schockanruf Betrug: Kannst du dein Geld von der Steuer absetzen?

Ein Schockanruf – und plötzlich sind 50.000 € weg. Genau das ist einer Frau passiert. Das Finanzamt sagt: selbst schuld. Doch jetzt entscheidet der Bundesfinanzhof, ob du diesen Verlust von der Steuer absetzen kannst. Warum du jetzt unbedingt Einspruch einlegen solltest, erfährst du hier.
Veröffentlicht von Patricia Lederer PepperPapers Logo Icon 21.04.2026 um 00:27 Uhr

Schockanruf Betrug Steuer absetzen

Stell dir vor, du bekommst einen Anruf. Ein Anwalt meldet sich und sagt, deine Tochter sitzt im Gefängnis. Du musst sofort 50.000 Euro zahlen.

Genau das ist einer Frau aus Deutschland passiert. Sie hat bezahlt – und erst später erkannt, dass es ein Betrug war. 👉 Das Geld war weg.

Was passiert nach einem Schockanruf?

Viele Opfer erstatten Anzeige. Doch in den meisten Fällen werden die Täter nie gefunden. 👉 Das bedeutet: Dein Geld ist verloren.

Genau deshalb stellen sich viele Betroffene eine entscheidende Frage: Kann ich den Schaden wenigstens von der Steuer absetzen?

Der aktuelle Fall vor Gericht

Eine 77-jährige Frau verlor 50.000 Euro durch einen Schockanruf. Sie wollte das Geld als außergewöhnliche Belastung in ihrer Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt lehnte ab.

Die Frau klagte – doch das Finanzgericht entschied gegen sie. Die Richter argumentierten, dass ein solcher Betrug zum „allgemeinen Lebensrisiko“ gehöre. 👉 Das Problem: Diese Begründung ist höchst umstritten und nicht rechtskräftig. Im Gegenteil: Dazu steht jetzt ein Musterprozess in der höchsten Instanz an.

Jetzt entscheidet der Bundesfinanzhof

Der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Das Gericht hat die Revision zugelassen. Das bedeutet: 👉 Der Bundesfinanzhof wird eine Grundsatzentscheidung treffen.

Die zentrale Frage:

  • Ist ein Schockanruf eine außergewöhnliche Belastung?
  • Kannst du den Verlust steuerlich geltend machen?
  • Oder bleibst du komplett auf dem Schaden sitzen?

👉 Das Urteil wird viele Menschen betreffen.

Warum du jetzt unbedingt handeln musst

Wenn du betroffen bist, solltest du nicht abwarten. Denn: 👉 Ohne Einspruch wird dein Steuerbescheid rechtskräftig. Und dann gilt: ❌ Du kannst später nicht mehr von einem positiven Urteil profitieren.

Die richtige Strategie: Einspruch einlegen

Du musst aktiv werden. 👉 So gehst du vor:

  1. Du gibst den Verlust in deiner Steuererklärung an
  2. Das Finanzamt lehnt ab
  3. Du legst Einspruch gegen den Steuerbescheid ein
  4. Du berufst dich auf das laufende Musterverfahren

👉 Ergebnis: Das Finanzamt legt deinen Fall auf Eis, bis das Urteil gefallen ist.

Dein Vorteil

Wenn das Gericht entscheidet, dass solche Verluste absetzbar sind:

👉 profitierst du automatisch davon

👉 ohne Einspruch verlierst du diese Chance

Die einfache Lösung

Du musst keinen komplizierten Text formulieren. Mit der passenden Vorlage kannst du deinen Einspruch in wenigen Minuten erstellen.

👉 Ausfüllen. Download. Fertig.

Kein Anwalt nötig.

Jetzt handeln und deine Chance sichern

Wenn du durch einen Schockanruf Geld verloren hast oder jemanden kennst, dem das passiert ist:

👉 Warte nicht.

👉 Lege Einspruch ein.

🌶️ Sei dein eigener Anwalt.

👉 Hier findest du die passende Vorlage: https://pepperpapers.de/produkt/schockanruf-steuer-absetzen-einspruch/

Noch mehr Infos zum Thema findest du im Video von Patricia Lederer 🎬 https://youtu.be/zk5EuZytCvg

Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
DE