SCHUFA – Das Hammer Urteil vom EuGH!

Das lange erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist endlich da. Es hat weitreichende Auswirkungen auf die Schufa und ihre Bewertungssysteme.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 07.12.2023 um 10:15 Uhr

Das Urteil lautet, dass die Schufa keine Bonitätsbewertungen mehr vornehmen darf, indem sie Daten analysiert und mithilfe von KI-Systemen eine Kreditwürdigkeitsnote vergibt. Diese Vorgehensweise hat für dich als Verbraucher erhebliche Konsequenzen für die Bewertung deiner Kreditwürdigkeit.

Der Hintergrund

Schon im März dieses Jahres hatte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs Bedenken hinsichtlich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Schufa geäußert. Er stellte klar: Die Schufa hat ein massives Problem mit der Datenschutzgrundverordnung. Warum? Weil die Schufa ihre Noten nicht von Menschen erstellen lässt, sondern von KI-gesteuerten Software-Systemen. Das ist ihr Kerngeschäft und ihr Geschäftsgeheimnis. Der Generalanwalt hat das bereits im März bemängelt und jetzt haben ihm die Richter in Luxemburg Recht gegeben.

Die Datenschutzgrundverordnung erlaubt zwar die Datenverarbeitung und -analyse, aber das automatisierte Scoring-System, das hat nun ausgedient. Es verstößt gegen die DSGVO, weil es ohne menschliches Zutun abläuft. Und dieses System trifft weitreichende Entscheidungen über unser Leben – ob wir einen Kredit bekommen, unsere Wohnung finanzieren können oder ob wir uns ein Handy oder ein Auto leisten dürfen. So eine wichtige Entscheidung sollte nicht von Maschinen getroffen werden. Deshalb hat der Europäische Gerichtshof am 07.12.2023 unter den Aktenzeichen C‑634/21 sowie C‑26/22 und C‑64/22 entschieden: Die Schufa darf das nicht mehr.

Was bedeutet das für dich?

Du kannst dich auf dieses Urteil berufen und deinen Schufa-Eintrag überprüfen und löschen lassen. Doch die Schufa wird vermutlich nicht von sich aus ihre Datenbanken säubern. Du musst also selbst aktiv werden um deine Rechte gegenüber der Schufa durchzusetzen.

Deine Rechte gegenüber der SCHUFA

  1. Unterlassungsanspruch: Du hast das Recht, von der Schufa zu verlangen, dass sie deine Daten nicht mehr speichert, sammelt und das Scoring-Verfahren nicht mehr anwendet.
  2. Auskunftsrecht: Du hast das Recht, von der Schufa Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten sie über dich gespeichert hat und mit wem sie diese Daten geteilt hat.

Wie du deine Rechte durchsetzt

Um deine Rechte bei der Schufa durchzusetzen, nutze jetzt unser neues PepperPapers Rechtsdokument, das wir auf Grundlage des neuen Urteils für dich erstellt haben.

Du findest es direkt hier: Schufa muss deine Daten löschen

Einfach online ausfüllen, downloaden und abschicken!

Fazit

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Datenschutz und Verbraucherrechte. Du solltest von deinen Rechten Gebrauch machen und sicherstellen, dass deine Schufa-Einträge den neuen rechtlichen Anforderungen entsprechen. Mit den richtigen Schritten kannst du sicherstellen, dass deine finanzielle Zukunft nicht länger von automatisierten Scoring-Systemen bestimmt wird.

Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin TaxPro GmbH

Patricia Lederer ist Geschäftsführerin der TaxPro Rechtsanwalts GmbH. Sie ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Patricia Lederer ist spezialisiert auf Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit und beim Bundesfinanzhof.