Schwarzarbeit: Friseure im Visier

Friseur- und Kosmetikbetriebe geraten ins Visier. Die Schwarzarbeitskontrolle soll digitaler und gezielter werden.
Veröffentlicht von Patricia Lederer PepperPapers Logo Icon 19.07.2025 um 08:00 Uhr

Schwarzarbeitskontrollen auf dem Prüfstand: Was sich künftig ändert

Die Bundesregierung plant, die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neu aufzustellen. Am 7. Juli 2025 hat das Bundesfinanzministerium den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung veröffentlicht. Ziel ist es, die Arbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll strukturell zu stärken – mit neuen technischen, organisatorischen und rechtlichen Mitteln.

Mehr Daten, weniger Zufall: Risikoorientierte Kontrollen

Zukünftig sollen Kontrollen nicht mehr nach starren Mustern erfolgen, sondern gezielter und datenbasiert. Der Entwurf sieht vor, dass die FKS Zugriff auf große Datenmengen erhält und diese automatisiert auswertet. Daraus sollen Risikobewertungen entstehen, um auffällige Fälle schneller zu erkennen. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür sollen in §§ 2, 25 und 26 SchwarzArbG geschaffen werden.

Erweiterung des Branchenschwerpunkts

Neu ist auch die geplante Aufnahme des Friseur- und Kosmetikgewerbes in den Katalog besonders anfälliger Branchen. Damit reagiert der Gesetzgeber auf Hinweise, dass auch in diesen Bereichen Schwarzarbeit ein zunehmendes Problem darstellt.

Digitalisierung und Vereinfachung der Verfahren

Vorgesehen ist außerdem eine stärkere Prüfung an Amtsstelle, also ohne Vor-Ort-Kontrolle. Verfahren sollen beschleunigt und rechtssicher dokumentiert werden können – ein Vorteil sowohl für Verwaltung als auch für Betroffene. Parallel dazu will man das Bußgeld- und Strafverfahren vereinfachen, um rechtliche Durchsetzung effektiver zu gestalten.

Mehr Befugnisse für den Zoll

Die Hauptzollämter sollen künftig mehr steuerstrafrechtliche Ermittlungen direkt führen können. Zudem werden die Beteiligungsrechte der FKS erweitert. Damit soll gewährleistet werden, dass auch bei komplexen Sachverhalten frühzeitig koordiniert ermittelt werden kann.

Was bedeutet das für Unternehmen und Selbstständige?
Der Entwurf bringt keine neuen Pflichten, aber eine deutliche Verschärfung der Kontrolldichte und Nachverfolgbarkeit. Gerade in risikobehafteten Branchen ist künftig mit gezielteren Prüfungen zu rechnen. Eine gute Dokumentation und klare Vertragsverhältnisse bleiben essenziell.

Quelle:
Bundesministerium der Finanzen, Referentenentwurf vom 7. Juli 2025
Abrufbar unter: [www.bmf.bund.de](https://www.bmf.bund.de > Service > Gesetze und Gesetzesvorhaben)

Du bist unsicher? Hol dir deine Erste Hilfe!

Stehst du bei deinem Anliegen auf dem Schlauch? Nicht sicher, ob du das richtige Dokument nutzt oder wie du weiter vorgehen sollst?

Dann buch dir jetzt deine Individuelle Erste Hilfe Beratung bei unseren Rechtsexperten.
Persönlich. Klar. Auf den Punkt.

  • Antworten auf deine konkreten Fragen
  • Praxisnah, verständlich, ohne Juristendeutsch
  • Schnell buchbar – mit deinem Wunschtermin

Recht muss nicht kompliziert sein, nur richtig erklärt.

👉Jetzt Erste Hilfe Beratung bei PepperPapers sichern!

Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
DE