So erkennt das Finanzamt Krankheitskosten an

Außergewöhnliche Belastungen: Was das Finanzamt wirklich sehen will
Viele denken: „Ich war krank, habe Medikamente gekauft, das zieh ich bei der Steuer einfach ab.“ Ganz so einfach ist es leider nicht. Wer Krankheitskosten steuerlich geltend machen will, muss konkrete Nachweise erbringen und zwar nicht nur über den Bezahlvorgang, sondern auch über die Zwangsläufigkeit der Ausgaben.
Doch was bedeutet das eigentlich? Und was gilt jetzt neu beim E-Rezept?
Zwangsläufigkeit – was ist das überhaupt?
Das Finanzamt akzeptiert Krankheitskosten nur dann als sogenannte außergewöhnliche Belastung, wenn sie medizinisch notwendig, also „zwangsläufig“ entstanden sind. Das bedeutet: Du hast die Kosten nicht freiwillig übernommen, sondern sie waren notwendig, um deine Gesundheit wiederherzustellen oder zu erhalten.
Damit du das belegen kannst, brauchst du bestimmte Nachweise:
- Für Medikamente, Heilmittel oder Hilfsmittel reicht eine Verordnung vom Arzt oder Heilpraktiker.
- Für Kuren oder Psychotherapie brauchst du zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung vom Medizinischen Dienst.
- Für Besuchskosten muss der behandelnde Arzt bescheinigen, dass deine Anwesenheit medizinisch hilfreich war.
Neu: Was bei E-Rezepten zählt
Mit der digitalen Verschreibung wird auch der steuerliche Nachweis digitaler. Laut aktueller Verwaltungsmeinung genügt bei E-Rezepten nun ein Kassenbeleg der Apotheke oder eine Online-Rechnung. Wichtig ist aber: Diese Belege müssen bestimmte Angaben enthalten.
Checkliste für deinen Beleg:
- Dein Name
- Die Art der Leistung (z. B. Medikamentenname)
- Der Betrag oder Zuzahlungsbetrag
- Die Rezeptart
Gut zu wissen: Für das Jahr 2024 zeigt sich das Finanzamt noch kulant. Fehlt dein Name auf dem Beleg, wird das (noch) nicht beanstandet.
Beispiel aus der Praxis
Stell dir vor, du bekommst ein Antibiotikum digital verschrieben und holst es in der Apotheke ab. Du zahlst 12 € zu. Damit du diese Ausgaben bei der Steuererklärung ansetzen kannst, brauchst du nicht nur den Kassenbon, sondern es muss auch klar erkennbar sein, dass es sich um ein verordnetes Arzneimittel handelt, idealerweise steht das auch so auf dem Bon.
Wenn du das Medikament hingegen einfach auf eigene Faust gekauft hast, ohne Rezept, wird es meist nicht als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Unser Tipp
Behalte alle Belege rund um Krankheitskosten gut geordnet, egal ob Papier oder digital.
Nutze idealerweise ein Ablagesystem mit folgenden Kategorien:
- Medikamente & Rezepte
- Arzt- und Therapiekosten
- Fahrtkosten (z. B. zur Klinik)
- Gutachten oder Bescheinigungen
So hast du im Ernstfall alles zur Hand und kannst bares Geld bei der Steuer sparen. Lass dich beraten und finde heraus, wie du deine Krankheitskosten steuerlich clever angibst.