Soli-Urteil: Für viele ist noch nicht Schluss

5,5 % extra? Ja, der Soli lebt! Wer ihn noch zahlt, warum – und was das aktuelle Urteil für dich bedeutet.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 29.03.2025 um 16:26 Uhr

Hintergrund – Was ist der Soli eigentlich?

Der Solidaritätszuschlag, kurz „Soli“, ist ein Zusatzbetrag, den du auf deine reguläre Steuer zahlst. Er wurde 1995 eingeführt, um die Kosten der deutschen Einheit mitzufinanzieren. Der Zuschlag beträgt 5,5 % auf die festgesetzte Einkommen-, Kapitalertrag- oder Körperschaftsteuer.

Seit 2021 gilt allerdings: Nur noch die obersten 10 % der Steuerpflichtigen zahlen ihn, also Gutverdienende und Unternehmen. Rund 90 % der Menschen in Deutschland sind davon befreit.

Das aktuelle Urteil: Karlsruhe sagt Ja zum Soli

Mit seinem neusten Urteil vom 26. März 2025 (Az. 2 BvR 1505/20), hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Der Soli ist weiterhin verfassungsgemäß.

Sechs FDP-Politiker hatten geklagt und argumentiert, dass der ursprüngliche Zweck, der Aufbau Ost, seit 2019 weggefallen sei. Das Gericht sieht das anders.

Die wichtigsten Punkte des Urteils:

  • Es gibt laut Gericht noch immer einen „besonderen Finanzierungsbedarf“ durch die Wiedervereinigung.
  • Der Staat darf deshalb auch weiterhin eine Ergänzungsabgabe wie den Soli erheben.
  • ABER: Der Staat muss regelmäßig prüfen, ob dieser Mehrbedarf noch besteht. Eine dauerhafte Erhebung ohne Anlass wäre nicht erlaubt.

Ergänzungsabgabe? Das ist ein Zuschlag zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer, den der Bund in besonderen Fällen zusätzlich verlangen darf – z. B. bei außergewöhnlichem Finanzbedarf.

Was bedeutet das für dich?

Wenn du zu den Top-Verdienenden gehörst oder ein Unternehmen leitest, wirst du den Soli auch in Zukunft weiterzahlen müssen.
Der Zuschlag betrifft dich dann auf Einkommensteuer, Kapitalerträge und Körperschaftsteuer.
Wer unter der Freigrenze bleibt, zahlt weiterhin keinen Cent.

Reaktionen aus Politik & Wirtschaft

FDP & CSU fordern trotz des Urteils die politische Abschaffung des Soli. Sie sehen die Abgabe als unnötige Belastung für Sparer und Unternehmen.
Die Bundesregierung freut sich über die Entscheidung, der Zuschlag sichert mehr als 12 Milliarden Euro pro Jahr, die im Haushalt fest eingeplant sind.

Hätte das Gericht anders entschieden, wären bis zu 65 Milliarden Euro an Soli-Zahlungen rückwirkend zur Rückerstattung fällig geworden.

Unser Tipp für dich:

Wenn du den Soli weiterhin zahlst, lohnt sich ein genauer Blick auf deine Steuerstruktur:

  • Lässt sich durch eine andere Rechtsform (z. B. Holding) etwas sparen?
  • Sind Investitionen oder Ausschüttungen steuerlich optimierbar?

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Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.