Steuerupdate: Stillstand bei Abschreibungen

Hintergrund:
Die Bundesregierung hatte im Rahmen der „Wachstumsinitiative Sommer 2024“ ambitionierte Pläne: Unternehmen sollten durch verbesserte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten entlastet und zu Investitionen motiviert werden. Doch trotz Ankündigungen wurde kein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Wichtige Reformvorhaben, wie eine Ausweitung der degressiven Abschreibung, eine höhere Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter oder Sonderabschreibungen für E-Fahrzeuge, sind vorerst vom Tisch.
Was heißt das konkret für dich?
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Degressive Abschreibung (AfA):
Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann nur dann genutzt werden, wenn die Anschaffung oder Herstellung bis zum 31.12.2024 erfolgt ist.
Beispiel: Wer im November 2024 neue Maschinen kauft, kann die degressive Abschreibung auch über 2025 hinaus nutzen, solange das Wirtschaftsgut in diesem Zeitraum angeschafft wurde. Erfolgt der Kauf hingegen erst im Januar 2025, ist nur noch die lineare Abschreibung zulässig. -
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG):
Die GWG-Grenze bleibt unverändert bei 800 € netto (also ohne Umsatzsteuer). Ursprünglich war angedacht, diese Schwelle anzuheben, um kleinere Investitionen schneller steuerlich abschreiben zu können, dazu kommt es nun nicht.
Beispiel: Ein Unternehmer kauft im März 2025 einen Laptop für 799 € netto. Dieser kann sofort vollständig abgeschrieben werden. Kostet das Gerät hingegen 850 €, muss es über mehrere Jahre abgeschrieben werden. -
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge:
Auch diese Maßnahme wurde nicht umgesetzt. Für geplante Sonderabschreibungen auf Elektroautos, z. B. als Teil betrieblicher Fuhrparks, gibt es daher keine steuerliche Zusatzförderung.
Wer ein E-Fahrzeug anschafft, muss sich weiterhin auf die üblichen Abschreibungsregeln stützen, ohne zusätzliche steuerliche Vergünstigungen.
Hinweis:
Es bleibt abzuwarten, ob sich nach der Bundestagswahl etwas ändert. Die neue Regierung könnte die abgelehnten Vorhaben erneut aufgreifen. Bis dahin gilt jedoch: Wer steuerliche Vorteile durch Abschreibungen nutzen will, sollte gut planen.
Handlungsempfehlung:
- Prüfe deine geplanten Investitionen zeitnah.
- Beachte die GWG-Grenze genau – schon wenige Euro können entscheiden, ob eine Sofortabschreibung möglich ist.
- Lass dich bei größeren Anschaffungen steuerlich beraten, um optimal zu profitieren