Telefonabzocke mit unerlaubten Werbeanrufen!

Bist du auch schon mit unerlaubten Werbeanrufen konfrontiert worden? Hier erfährst du wie du dich wehren kannst!
Veröffentlicht von Patricia Lederer 25.08.2023 um 18:30 Uhr

Kennst du das auch? Dein Smartphone klingelt, und du kennst die Nummer nicht? Nichtsahnend gehst du eventuell ans Telefon, da du viel um die Ohren hast und vielleicht noch wichtige Anrufe erwartest. Du wirst begrüßt, und dir wird das weltbeste Produkt empfohlen, das du unbedingt kaufen sollst. Oder du wirst gefragt, ob dich die teuren Strompreise nicht auch stören, und dir wird ein super günstiger Tarif angeboten.

Das hat meine Kollegin Patricia Lederer auch im vergangenen Jahr erlebt. Sie hat im Anschluss direkt eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur wegen unerlaubter Werbeanrufe eingereicht. Die Bundesnetzagentur prüft diese Beschwerden und leitet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Schaue dir gerne hier das passende YouTube Video dazu an: Abzocke Strom+Gas: Energiekostensenker Primastrom & Co. hinter Gitter?

Die Beschwerde

Grundsätzlich kann man bei solchen Anrufen nur empfehlen, sofort aufzulegen und die Nummer zu blockieren. Wenn du diesen Firmen jedoch auch das Handwerk legen möchtest, dann kannst du deine Beschwerde hier einreichen: Beschwerde Bundesnetzagentur

Der ungültige Vertrag

Man muss sich bei solchen Anrufen immer vor Augen halten, dass diese Anrufe im großen Stil stattfinden. Gerade ältere Mitmenschen, die mit der digitalen Welt vielleicht noch nicht so vertraut sind, stellen eine Hauptzielgruppe dar. Aber auch jede andere Person wie du und ich!

Wenn du nun vielleicht nicht ganz bei der Sache bist und gerätst in die Falle, indem du einem Vertrag womöglich zustimmst, ist das kein Weltuntergang. Denn Energielieferverträge dürfen über das Telefon seit dem 27.07.2021 nicht mehr geschlossen werden. Es gibt oft mehrere Möglichkeiten, wie solche Firmen vorgehen:

1. Du hast dem Vertrag nicht zugestimmt und hast nun trotzdem eine Vertragsbestätigung per E-Mail erhalten.

2. Du hast dem Vertrag vielleicht zugestimmt und hast eine Vertragsbestätigung mit anderen Konditionen erhalten.

Keine Sorge! Diese Verträge sind unwirksam, es sei denn, du hast dem Vertrag auch schriftlich zugestimmt. Dann hast du aber die üblichen 14 Tage Widerrufsrecht.

Die Kündigung

Hast du keine schriftliche Einwilligung gegeben und trotzdem eine Vertragsbestätigung erhalten, solltest du in jedem Fall ein Kündigungsschreiben versenden, denn üblicherweise wirst du relativ zeitnah mit Inkassobriefen überzogen, wenn du nicht zahlen willst. Dafür stellen wir dir hier das passende PepperPaper zur Verfügung: So kündigst du den Vertrag aus der Telefonabzocke

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.