Turbo für Investitionen

Degressive AfA, Steuerbonus für E-Autos, sinkende Körperschaftsteuer: Das neue Investitionsprogramm startet 2025.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 20.06.2025 um 08:00 Uhr

Investitionssofortprogramm: Steuerliche Impulse für den Standort Deutschland

Am 4. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein umfassendes Investitionssofortprogramm beschlossen. Ziel: Den Wirtschaftsstandort Deutschland steuerlich stärken, Innovation fördern und Unternehmen in der Transformation entlasten. Der Bundestag befasste sich nur einen Tag später in erster Lesung mit dem Gesetz. Der Entwurf enthält eine Reihe hochattraktiver Neuerungen für Unternehmer, Investoren und Steuerberater.

Degressive AfA kehrt zurück – der „Investitions-Booster“

Herzstück des Gesetzes ist die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung (AfA) bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Statt der linearen Abschreibung können Unternehmen künftig bis zu 30 % jährlich geltend machen, maximal das Dreifache des linearen Satzes. Diese Regelung soll Investitionen vorziehen und Liquiditätseffekte schaffen.

Turbo-AfA für Elektrofahrzeuge

Ein besonderes Highlight ist die Sonderregelung für Elektrofahrzeuge im betrieblichen Anlagevermögen: Unternehmen dürfen 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr abschreiben. In den Folgejahren beträgt die AfA 10 %, 5 % und 5 % – vorausgesetzt, es werden keine Sonderabschreibungen geltend gemacht. Ein starker steuerlicher Anreiz für die Elektromobilität.

Körperschaftsteuer wird schrittweise gesenkt

Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, soll der Körperschaftsteuersatz ab 2028 stufenweise auf 10 % sinken:

  • 2028: 14 %
  • 2029: 13 %
  • 2030: 12 %
  • 2031: 11 %
  • ab 2032: 10 %

Parallel dazu wird auch der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne (§ 34a EStG) von derzeit 28,25 % angepasst – bis 2032 auf 25 %.

Forschungszulage: Mehr Förderung, weniger Bürokratie

Innovative Unternehmen profitieren besonders: Die Forschungszulage wird ab 2026 ausgeweitet. Die Bemessungsgrenze steigt auf 12 Millionen Euro, förderfähige Projekte sollen erweitert und pauschale Abschläge eingeführt werden, um das Verfahren praxisnäher zu gestalten. Damit wird Forschung steuerlich nicht nur attraktiver, sondern auch einfacher.

Fazit: Jetzt strategisch vorbereiten

Das Investitionssofortprogramm bringt erhebliche steuerliche Vorteile für Investitionen, Digitalisierung, Innovation und nachhaltige Mobilität.

Hinweis: Das Gesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Änderungen im Detail sind möglich, die Richtung aber ist klar: Steuerliche Impulse für Wachstum, Fortschritt und Wettbewerbsfähigkeit.

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Foto Patricia Lederer
Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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