Turbo für Investitionen

Investitionssofortprogramm: Steuerliche Impulse für den Standort Deutschland
Am 4. Juni 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für ein umfassendes Investitionssofortprogramm beschlossen. Ziel: Den Wirtschaftsstandort Deutschland steuerlich stärken, Innovation fördern und Unternehmen in der Transformation entlasten. Der Bundestag befasste sich nur einen Tag später in erster Lesung mit dem Gesetz. Der Entwurf enthält eine Reihe hochattraktiver Neuerungen für Unternehmer, Investoren und Steuerberater.
Degressive AfA kehrt zurück – der „Investitions-Booster“
Herzstück des Gesetzes ist die Möglichkeit zur degressiven Abschreibung (AfA) bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden. Statt der linearen Abschreibung können Unternehmen künftig bis zu 30 % jährlich geltend machen, maximal das Dreifache des linearen Satzes. Diese Regelung soll Investitionen vorziehen und Liquiditätseffekte schaffen.
Turbo-AfA für Elektrofahrzeuge
Ein besonderes Highlight ist die Sonderregelung für Elektrofahrzeuge im betrieblichen Anlagevermögen: Unternehmen dürfen 75 % der Anschaffungskosten im ersten Jahr abschreiben. In den Folgejahren beträgt die AfA 10 %, 5 % und 5 % – vorausgesetzt, es werden keine Sonderabschreibungen geltend gemacht. Ein starker steuerlicher Anreiz für die Elektromobilität.
Körperschaftsteuer wird schrittweise gesenkt
Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, soll der Körperschaftsteuersatz ab 2028 stufenweise auf 10 % sinken:
- 2028: 14 %
- 2029: 13 %
- 2030: 12 %
- 2031: 11 %
- ab 2032: 10 %
Parallel dazu wird auch der Steuersatz auf einbehaltene Gewinne (§ 34a EStG) von derzeit 28,25 % angepasst – bis 2032 auf 25 %.
Forschungszulage: Mehr Förderung, weniger Bürokratie
Innovative Unternehmen profitieren besonders: Die Forschungszulage wird ab 2026 ausgeweitet. Die Bemessungsgrenze steigt auf 12 Millionen Euro, förderfähige Projekte sollen erweitert und pauschale Abschläge eingeführt werden, um das Verfahren praxisnäher zu gestalten. Damit wird Forschung steuerlich nicht nur attraktiver, sondern auch einfacher.
Fazit: Jetzt strategisch vorbereiten
Das Investitionssofortprogramm bringt erhebliche steuerliche Vorteile für Investitionen, Digitalisierung, Innovation und nachhaltige Mobilität.
Hinweis: Das Gesetz befindet sich aktuell im parlamentarischen Verfahren. Änderungen im Detail sind möglich, die Richtung aber ist klar: Steuerliche Impulse für Wachstum, Fortschritt und Wettbewerbsfähigkeit.
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