Unterhalt: Neue Regelung 1.1.2025
Bezahlst du Unterhalt an nahe Angehörige? Dann ist diese Neuregelung wichtig für dich zum Absetzen bei der Steuer.
Unterhaltsleistungen ab 2025 nur noch bei Banküberweisung anerkannt
Ab dem 1. Januar 2025 gilt diese Neuregelung für den Unterhalt an deine Familie: Laut Jahressteuergesetz 2024 erkennt das Finanzamt Unterhaltsaufwendungen nur noch als außergewöhnliche Belastungen an, wenn du Geldleistungen durch Banküberweisung auf ein Konto der unterhaltenen Person bezahlst. Bislang werden auch andere Zahlungswege zugelassen (z.B. Mitnahme von Bargeld bei Familienheimfahrten).
PepperPapers Empfehlung für dich:
Stelle sicher, dass du an die unterhaltene Person per Banküberweisung bezahlst. Damit bist du steuerlich auf der sicheren Seite. Daneben sind unverändert aber auch Sachleistungen möglich.