Unterhalt: Neue Regelung 1.1.2025

Bezahlst du Unterhalt an nahe Angehörige? Dann ist diese Neuregelung wichtig für dich zum Absetzen bei der Steuer.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 26.11.2024 um 14:20 Uhr

Unterhaltsleistungen ab 2025 nur noch bei Banküberweisung anerkannt

Ab dem 1. Januar 2025 gilt diese Neuregelung für den Unterhalt an deine Familie: Laut Jahressteuergesetz 2024 erkennt das Finanzamt Unterhaltsaufwendungen nur noch als außergewöhnliche Belastungen an, wenn du Geldleistungen durch Banküberweisung auf ein Konto der unterhaltenen Person bezahlst. Bislang werden auch andere Zahlungswege zugelassen (z.B. Mitnahme von Bargeld bei Familienheimfahrten).

PepperPapers Empfehlung für dich:

Stelle sicher, dass du an die unterhaltene Person per Banküberweisung bezahlst. Damit bist du steuerlich auf der sicheren Seite. Daneben sind unverändert aber auch Sachleistungen möglich.

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.