Was das Finanzamt über dich weiß

Was weiß das Finanzamt über dich und an wen wurden deine Daten weitergegeben? Mit dem Antrag auf Akteneinsicht beim Finanzamt sicherst du dir umfassende Auskunft nach Artikel 15 DSGVO – rechtlich fundiert und aktuell. Für Klarheit, Kontrolle und Schutz deiner Steuerdaten.
Veröffentlicht von Patricia Lederer 20.07.2025 um 08:00 Uhr

Welche Daten hat das Finanzamt über dich

Was weiß das Finanzamt über dich. Welche Informationen sind gespeichert. Und vor allem. An wen wurden deine Daten weitergegeben.

Mit dem Antrag auf Akteneinsicht beim Finanzamt findest du es heraus. Formal korrekt, umfassend und datenschutzrechtlich abgesichert. Das Dokument ist vollständig aktualisiert und berücksichtigt die aktuelle Rechtslage nach der Datenschutzgrundverordnung.

Der Antrag auf Akteneinsicht beim Finanzamt fordert Auskunft nach Artikel 15 DSGVO. Und der Bundesfinanzhof hat klargestellt. Auch das Finanzamt muss offenlegen, mit wem es deine Daten geteilt hat.

Außerdem gilt das aktuelle Schufa Urteil zum unzulässigen Profiling auch für staatliche Stellen. Das betrifft auch die automatische Datenverarbeitung beim Finanzamt. Genau hier setzt der Antrag auf Akteneinsicht beim Finanzamt an. Für mehr Kontrolle, Transparenz und rechtliche Sicherheit.

Das Dokument kannst du in vielen steuerlichen Bereichen nutzen. Einkommensteuer. Umsatzsteuer. Gewerbesteuer. Grundsteuer. Körperschaftsteuer. Betriebsprüfung. Pfändung. Erbschaftsteuer und viele mehr.

Mit dem Antrag auf Akteneinsicht beim Finanzamt sicherst du dir Klarheit über deine Steuerdaten und über deine Rechte. Auch für eine spätere rechtliche Prüfung ist es eine solide Grundlage.

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Patricia Lederer
Autorin und Geschäftsführerin PepperPapers

Patricia Lederer ist Fachanwältin für Steuerrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht. Lederer ist spezialisiert auf nationales und internationales Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Sie arbeitet in den Bereichen Betriebsprüfung, Steuerfahndung und vertritt Mandanten in Gerichtsprozessen vor den Finanzgerichten bundesweit, beim Bundesfinanzhof, Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
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