Was das Finanzamt über dich weiß

Welche Daten hat das Finanzamt über dich
Was weiß das Finanzamt über dich. Welche Informationen sind gespeichert. Und vor allem. An wen wurden deine Daten weitergegeben.
Mit dem Antrag auf Akteneinsicht beim Finanzamt findest du es heraus. Formal korrekt, umfassend und datenschutzrechtlich abgesichert. Das Dokument ist vollständig aktualisiert und berücksichtigt die aktuelle Rechtslage nach der Datenschutzgrundverordnung.
Der Antrag auf Akteneinsicht beim Finanzamt fordert Auskunft nach Artikel 15 DSGVO. Und der Bundesfinanzhof hat klargestellt. Auch das Finanzamt muss offenlegen, mit wem es deine Daten geteilt hat.
Außerdem gilt das aktuelle Schufa Urteil zum unzulässigen Profiling auch für staatliche Stellen. Das betrifft auch die automatische Datenverarbeitung beim Finanzamt. Genau hier setzt der Antrag auf Akteneinsicht beim Finanzamt an. Für mehr Kontrolle, Transparenz und rechtliche Sicherheit.
Das Dokument kannst du in vielen steuerlichen Bereichen nutzen. Einkommensteuer. Umsatzsteuer. Gewerbesteuer. Grundsteuer. Körperschaftsteuer. Betriebsprüfung. Pfändung. Erbschaftsteuer und viele mehr.
Mit dem Antrag auf Akteneinsicht beim Finanzamt sicherst du dir Klarheit über deine Steuerdaten und über deine Rechte. Auch für eine spätere rechtliche Prüfung ist es eine solide Grundlage.
- Schau dir unser Video dazu an:
Was darf das Finanzamt über dich speichern - Jetzt Antrag stellen:
Akteneinsicht beim Finanzamt beantragen
Du bist unsicher? Hol dir deine Erste Hilfe!
Stehst du bei deinem Anliegen auf dem Schlauch? Nicht sicher, ob du das richtige Dokument nutzt oder wie du weiter vorgehen sollst?
Dann buch dir jetzt deine Individuelle Erste Hilfe Beratung bei unseren Rechtsexperten.
Persönlich. Klar. Auf den Punkt.
- Antworten auf deine konkreten Fragen
- Praxisnah, verständlich, ohne Juristendeutsch
- Schnell buchbar – mit deinem Wunschtermin
Recht muss nicht kompliziert sein, nur richtig erklärt.